PV-Mehrertrag wegen VDE-Richtlinie

Solarthemen 514. Die neuen Vorgaben der Technischen Regel VDE-AR-N-4105 für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz betreffen seit zwei Wochen Wechselrich­ter und Speicher. Einige der Änderungen füh­ren zu höheren Erträgen und stabilisieren das Stromnetz.

Seit Ende April gelten EU-weit vereinheitlichte Vorgaben für den Netzanschluss von Kraftwerken aller Art. Die neuen Vorgaben der Technischen Regel VDE-AR-N-4105 betreffen auch Wechselrichter von Solaranlagen und PV-Speicher. Für Wechselrichter sieht man beim deutschen Branchenführer SMA im Wesentlichen drei größere Änderungen, die auf die Installation und auf den Betrieb der Anlage positive Auswirkungen haben. Eine Änderung betrifft die dynamische Netzstützung (LVRT). Bei starken Spannungsschwankungen muss die PV-Anlage aufgrund dieser dynamischen Netzstützung länger am Netz bleiben. „Früher schaltete sie bei solchen Spannungsschwankungen im Netz deutlich schneller ab“, sagt Martin ­Rothert, Abteilungsleiter bei SMA. Außerdem präferieren die neuen Regeln eine spannungsabhängige Blindleistungsregelung. Bei dieser ist eine Blindstromeinspeisung nur noch dann notwendig, wenn auch die Spannung ins Netz sehr hoch oder sehr niedrig ist. Bei den bisherigen Verfahren musste bei Nennlast immer die volle Blindleistung eingespeist werden. Tendenziell höherer Ertrag In Zukunft ist anstelle von zwei in Reihe geschalteten externen Kuppelschaltern auch nur noch einer notwendig, der dafür aber überwacht werden muss. „Alle drei Änderungen führen tendenziell zu einem höheren Ertrag. Aus Netzsicht sind sie ebenfalls positiv zu bewerten“, so Rothert. Eine weitere neue Anforderung betrifft Wechselrichter mit Batteriespeicher. Es handelt sich um die Wirkleistungseinspeisung bei Unterfrequenz. „Das ist eine Funktion, bei welcher ein Wechselrichter mit Batteriespeicher im Fall von Unterfrequenz im Netz automatisch die Einspeisung erhöht“, sagt Fronius-Pressesprecherin Andrea Schartner. Neu produzierte Wechselrichter stattet Fronius mit einer Software aus, die den neuen Anforderungen genügt. Geräte, die bereits bei Händlern auf Lager liegen, können mit einem Software-Update auf den aktuellen Stand gebracht werden. Markus Vetter, Pressesprecher von Kostal, bestätigt, dass „alle Wechselrichter softwareseitig angepasst werden müssen“. Dazu werde eine neue Firmware aufgespielt, die für die meisten Wechselrichtertypen schon zur Verfügung stehe. Die Hersteller müssen die Software der Geräte in einer relativ kurzen Zeit nicht nur anpassen, sondern auch testen. Hierfür hat SMA das neue und weltweit einsetzbare Netzüberwachungsmodul „Grid Guard 10.0“ entwickelt und dies bereits in fast alle PV- und Batterie-Wechselrichter integriert. Damit können sich ändernde Anforderungen durch einen neuen oder geänderten Länderdatensatz integriert werden, ohne hierfür die eigentliche Gerätefirmware anpassen zu müssen. „Für SMA war es wichtig, dass dies nicht nur für Europa gelungen ist, sondern auch die Anforderungen aus den USA, Aus­tralien und Japan dort mit abgebildet sind“, sagt Rothert. Text: Jens Peter Meyer, Foto: ENS – European Network Services

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