EU-Rechnungshof übt Kritik an Deutschland

Solarthemen 516. Der Europäische Rechnungshof hat sich in einem Gutachten mit dem Ausbau erneuer­ba­rer Energien in Europa befasst. Dabei benennt er als spezielles Problem zu restriktive Planungsvorgaben und nennt als Beispiel die 10-H-Regelung in Bayern.

Die Europäische Union müsse erhebliche Anstrengungen unternehmen, um mehr Strom mithilfe von Wind- und Solarenergie zu erzeugen und ihre Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen, erklärt der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht. Ab 2005 verzeichneten sowohl Windkraft als auch Photovoltaik beträchtliche Zuwachsraten, doch seit 2014 habe sich das Wachstum verlangsamt, so die Prüfer. Sie weisen darauf hin, dass es der Hälfte der Mitgliedstaaten große Schwierigkeiten bereiten wird, ihre im Bereich der erneuerbaren Energien für 2020 gesetzten Ziele noch zu erreichen. In acht Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, müsse mehr installiert werden als bisher, um den Anteil erneuerbarer Energien um 2 bis 4 Prozentpunkte steigen zu lassen. Das sei erforderlich, um das Ziel für 2020 zu schaffen.

Die Prüfer untersuchten, wie die EU und die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der gesetzten Ziele vorangekommen sind. So stellten sie fest, dass nach teils zu hohen Subventionen Mitgliedstaaten nach 2014 die Förderungen deutlich senkten, um die Verbraucher und die nationalen Haushalte zu entlasten, diese Maßnahme jedoch das Vertrauen der Investoren erschütterten und den Markt zum Einbruch brachten.

Neben weiteren Auktionen und der Beteiligung von Bürgern empfiehlt der Rechnungshof die Beseitigung von Hindernissen. Diese sieht er in restriktiven Raumordnungsvorschriften, langwierigen Verwaltungsverfahren und Unzulänglichkeiten der Stromnetze.

Auflagen im Bereich der Raumordnung können die Entwicklung neuer Projekte aus Sicht des Hofes deutlich einschränken. „Besonders restriktiv können Bestimmungen sein, in denen der Mindestabstand zwischen Windparks und Wohngebieten vor­­geschrieben ist“, so der Rechnungshof. Als besonders problematisch stellt der Rechnungshof das deutsche Bundesland Bayern heraus, weil hier der Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage und der nächstgelegenen Wohnbebauung das Zehnfache der Gesamthöhe der Anlage betragen muss. „Seit der Einführung dieser Regelung wurden keine neuen Anträge für den Bau von Windkraftanlagen eingereicht“, stellt der Rechnungshof fest.

Mit Blick auf das von der EU für 2030 festgelegte Ziel eines Anteils der erneuerbaren Energien von mindestens 32 Prozent warnt der Rechnungshof, dass diese Vorgabe ohne verbindliche nationale Ziele schwer zu erreichen sein werde. Die EU-Förderung, die Gegenstand des Sonderberichts ist, sollte zudem durch erhebliche nationale Finanzierungsmittel aus dem öffentlichen und privaten Sektor ergänzt wird.
In einigen Mitgliedstaaten habe es erhebliche Verzögerungen bei den Netzinvestitionen gegeben. In Deutschland ist dieses Problem jedoch nach Aussage des Rechnungshofs „besonders gravierend“, da bis Ende 2017 weniger als 10 Prozent des geplanten Netzausbaus fertiggestellt worden sei. Die Netze in Deutschland seien „unterentwickelt“.

Text: Andreas Witt

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