Verbraucherzentrale zwingt Senec zu besseren Garantien

Solarthemen+plus. Der Solarstromspeicher-Hersteller Senec hat von der Verbrau­cherzentrale NRW (VZ) kritisierte Garantiebedingungen nun per Anerkenntnisurteil zurückgenommen.

Die Firma werde dem Kunden „entstehende Prüfkosten vom Garantienehmer zurückfordern, wenn sich eine Inanspruchnahme der Garantie als unzulässig erweist“, stand bislang in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EnBW-Tochter Senec. Diese und eine weitere Klausel hatten die Verbraucherschützer moniert. „Gerade die Klausel zur Kosteneinforderung bei unberechtigter Garantie-Inanspruchnahme ist perfide“, erklärt VZ-Jurist Holger Schneidewindt. Diese dürfe der Anbieter nun „nicht mehr uneingeschränkt in Aussicht stellen. Denn Verbraucher würden so „abgeschreckt, berechtigte Ansprüche geltend zu machen, weil sie fürchten, dass sie auf Zusatzkosten sitzenbleiben“. Dabei sieht sich Senec selbst mit den Garantiebedingungen eigentlich als ganz vorn bei der Kundenfreundlichkeit. Trotzdem bestätigt Senec-Sprecher Stefan Dietrich: „Wir werden die Garantiebedingungen dementsprechend anpassen. Diese sind ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Kaufentscheidung. Deshalb wird uns das Anerkenntnisurteil auch nicht schaden, im Gegenteil.“ Im Projekt „Energie2020“ geht die VZ gegen Garantie-Klauseln mehrerer Speicherhersteller vor. Dafür erhalten die Verbraucherschützer auch Landes- und EU-Förderung. Text: Heinz Wraneschitz

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