Ausschreibung ohne „Innovation“

Windkraftanlage und BiogasanlageFoto: Guido Bröer
     Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für „Innovationsausschreibungen“ innerhalb des EEG (vgl. Solarthemen-plus 2.7.2019) erntet viel Kritik. Besonders dessen zentrale Idee einer fixen Marktprämie wird als kontraproduktiv eingeschätzt.  

Selten sind sich der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bislang so einig gewesen wie in der Beurteilung des Entwurfes von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für die so genannten Innovationsausschreibungen (InnoA). Sie entdecken darin lediglich innovative Hürden für die regenerative Energiewirtschaft, nicht aber einen Anreiz für technische Innovationen für einen netzschonenden Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung.
Vernichtende Kritik
Besonders der BDEW wählt in seiner Stellungnahme klare Worte: „Die vorliegenden Maßnahmen sind nicht dazu geeignet, zu mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit zu führen.“ Der Verband bezweifelt deshalb sogar die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Entwurfes. Denn laut § 39j und § 88d des EEG 2017 soll die InnoA genau dem Zweck dienen, dass „besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen“ gefunden werden.
Als besonders kontraproduktiv kritisieren die Verbände die vom Wirtschaftsministerium als wesentliche Neuerung geplante fixe Marktprämie. Sie bringe nur viel höhere Risiken für Anlagen­be­treiber, somit Risikoaufschläge bei der Finanzierung und höhere Stromkosten für Verbraucher.
Der BDEW favorisiert demgegenüber eine sogenannte symmetrische Marktprämie. Mit ihr würde die Lücke zwischen dem Gebotswert und den durchschnittlichen Marktwerten der jeweiligen Technologie zugunsten des Betreibers ausgeglichen, wäh­rend bei Marktwerten über dem Martktwert der Betreiber die Differenz an das EEG-Konto zurückzahlen müsste. Dadurch werde ein echter Anreiz zur Vermarktung erneuerbarer Energie jenseits des EEG gesetzt, etwa über Stromlieferverträge (PPA), so der BDEW.
Einig sind sich die energiewirtschaftlichen Verbände BEE, bne und BDEW auch in der Ablehnung der übrigen Verordnungselemente. Die völlige Streichung von Zahlungen bei negativen Strompreisen werde nur die Anreize für Investoren verringern, in Flexibilitäten wie Speicher oder Sektorenkopplung zu investieren. Ebenso würde die Begrenzung des Zuschlags auf 80 Prozent der abgegebenen Gebote nur zu weiterer Verunsicherung und Risikozuschlägen führen. Zu einer Teilnahme von Kombikraftwerken aus mehreren erneuerbaren Energien, die im Zuge der Innovationsausschreibungen ausdrücklich erwünscht sind, werde es unter diesen Bedingungen gar nicht erst kommen, sind sich die Verbände einig. Der Entwurf müsse völlig überarbeitet werden.
Der BDEW schlägt vor, dass neben einer symmetrischen Marktprämie auch die Parallelnutzung von Flächen für PV und Landwirtschaft (Agro-PV) gezielt ausgeschrieben wird. Der BEE möchte anteilig Hybridkraftwerke (60 %), Sektorenkopplung (20 %) und Anlagen mit reduzierten Flächennutzungskonflikten (20 %) ausschreiben.

Text + Foto: Guido Bröer

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