Energiegenossenschaften zahlen mehrheitlich Dividende

Foto: TS Solar Calyxo
Laut einer Umfrage zahlten 2018 fast 70 Prozent aller Energiegenossenschaften in Deutschland eine Dividende. Rund 183.000 Bürger sind investiert.

Das Engagement in einer Energiegenossenschaft zahlt sich in Deutschland für die Bürger nicht nur in einer besseren Klimabilanz aus. Auch die Dividende ist im Vergleich zu anderen Anlageformen ansprechend. Laut einer Umfrage des Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) zahlten 2018 69 Prozent aller Energiegenossenschaften eine Dividende. Die durchschnittliche Rendite lag bei 3,98 Prozent. Im Schnitt sind die Mitglieder mit einer Summe von knapp 4.000 Euro beteiligt. Insgesamt stieg die Zahl der im DGRV organisierten Energiegenossenschaften in Deutschland im Vergleich zu 2017 um 14 auf 869 an. Dort sind rund 183.000 Bürger organisiert.

Laut DGRV zeigt die diesjährige Umfrage unter den Energiegenossenschaften außerdem, dass 54 Prozent der Befragten in dem Bereich der kleinen Photovoltaikanlagen bis 750 kW aktiv sein möchten. Im Vorjahr waren es  noch 71 Prozent. Grund für die verschlechterte Stimmungslage ist die von der Politik gewollte Sonderkürzung in diesem PV-Segment und die gleichzeitig hohen PV-Systempreise. „Die Sonderkürzungen richten sich ausgerechnet gegen die Akteure, die für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung sorgen. Das kann politisch nicht gewollt sein“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV.

Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen und große Photovoltaikanlagen kämen Genossenschaften nach wie vor kaum zum Zuge. Neben administrativen Hürden schrecke vor allem das hohe wirtschaftliche Risiko ab, da Bürgerenergiegenossenschaften – im Gegensatz zu großen Projektierungsunternehmen – das Risiko eines Fehlzuschlags nicht über weitere Projekte ausgleichen können.

Sie befürchteten, auf den Projektierungskosten sitzen zu bleiben. „Die derzeitigen Rahmenbedingungen und politischen Entscheidungen stehen im deutlichen Widerspruch zu den neuen EU-Regeln, die explizit die Bürgerenergie in den Mitgliedstaaten fördern sollen", so Ott weiter.

So fordere die EU-Erneuerbaren-Richtlinie, dass die Besonderheiten von Energiegenossenschaften bei der Festlegung von nationalen Förderbedingungen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus stärkt die EU die Möglichkeit der Stromvermarktung aus eigenen Anlagen an die Mitglieder. Dies ist bei den derzeitigen Marktbedingungen in Deutschland nicht wirtschaftlich umsetzbar.
23.7.2019 | Quelle: DRGV e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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