Grüne fordern solare Baupflicht

Solarthemen+plus. Die Grünen in Niedersachsen fordern eine landesweite Baupflicht für Solaranlagen auf Neubauten. Grüne Kommunalpolitiker in mehreren deutschen Großstädten haben die Solarpflicht nach Tübinger Vorbild ebenfalls auf die Agenda gehoben.
Für Niedersachsen fordert die Partei, dass ab sofort jedes neue gewerbliche und private Gebäude verpflichtend mit Solaranlagen ­– Photovoltaik und/oder Solarthermie – ausgestattet werden soll. Bis spätestens 2025 sollen außerdem alle geeigneten Dachflächen von landeseigenen Gebäuden für PV und/oder Solarthermie genutzt werden. Die energiepolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Imke Byl, sagt: „Es gibt noch jede Menge Dachflächen, die auf eine Solaranlage warten. Solarenergie ist zudem eine kostengünstige Stromquelle. Deshalb müssen die Ausbaubremsen für Solarenergie endlich gestrichen werden sowie Solarenergie bei Neubauten zur Pflicht statt zur Ausnahme werden.“ Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD), der sich durch sein engagiertes Auftreten für erneuerbare Energien auch bundesweit in der Regenerativ-Szene viele Freunde gemacht hat, lehnt eine Solarbaupflicht laut Presseberichten ab. Begründung: Er befürworte einen solchen Eingriff in die Eigentumsrechte nicht. Da Photovoltaik ausreichend lukrativ sei, hätten Zwangsmittel keinen Sinn. Unterstützt wird die Solarbaupflicht auch vom grünen Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover am 27. Oktober, Belit Onay. Das Thema wird im Wahlkampf der Landeshauptstadt eine Rolle spielen. Auch in anderen Städten Deutschlands wird über Solarbaupflichten wieder verstärkt diskutiert, seitdem eine solche in Tübingen vor einem Jahr in Kraft getreten ist. So möchte nach dem Beschluss des Klimanotstands im Erlangener Kommunalparlament dort die bündnisgrüne Fraktion im Stadtrat eine Solarbaupflicht für Neubauten neben anderen klimapolitischen Maßnahmen durchsetzen. Praxis ist es derweil bereits in einer Reihe von Kommunen, Solarpflichten über städtebauliche Verträge oder Grundstückskaufverträge von Fall zu Fall zu regeln.

gb

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