Bundesnetzagentur will weniger Netzausbau
Die Stromnetze in Deutschland werden bis 2030 voraussichtlich weniger stark ausgebaut als es die Übertragungsnetzbetreiber fordern. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) hervor. Demnach hat die Netzaufsicht 68 der 164 von den Eigentümern der Übertragungsnetze vorgeschlagenen Maßnahmen im Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 als „nicht bestätigungsfähig“ eingestuft.
„Viele der vorgeschlagenen Ausbauprojekte können wir derzeit nicht bestätigen. Insbesondere halten wir im Moment eine weitere Stromautobahn nach Baden-Württemberg nicht für erforderlich, hier genügt nach unser derzeitigen Einschätzung eine Leitung von Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfalen,“ erklärt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Unsere ersten Analysen zeigen außerdem, dass die Netzausbaumaßnahmen auch nach einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 notwendig sind.“
Hintergrund der Vorschläge ist der Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030. Er legt laut BNetzA den Ausbau im deutschen Übertragungsnetz fest, der für eine sichere Stromversorgung bis zum Jahr 2030 notwendig sei. Er beinhaltet auch eine Planung der Offshore-Anbindungssysteme und ersetzt damit den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan. Den Berechnungen liegt das Ziel der Bundesregierung zu Grunde, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen.
Ein Entwurf des Netzentwicklungsplans sei von den Übertragungsnetzbetreibern öffentlich konsultiert und überarbeitet worden. Derzeit prüfe die Bundesnetzagentur die vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie hat ihre vorläufigen Ergebnisse nun begleitend zur Konsultation veröffentlicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten einen zusätzlichen Gleichstromkorridor zwischen Schleswig-Holstein über Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg vorgeschlagen. Nach derzeitigem Stand der Prüfung sieht die Bundesnetzagentur aber nur eine Gleichstrom-Verbindung zwischen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen als erforderlich an. Darüber hinaus müssen zusätzlich Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden.
Die BNetzA hält nach aktuellem Stand 96 von 164 der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 für erforderlich. Diese Projekte seien nach den ersten Berechnungen der Bundesnetzagentur auch bei einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 notwendig.
Gegenüber den im Bundesbedarfsplan gesetzlich festgeschriebenen Projekten handele es sich dabei um 56 zusätzliche Ausbaumaßnahmen. Für die Anbindung von Offshore-Windparks sieht die Bundesnetzagentur weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee als erforderlich an.
Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zu den Netzentwicklungsplänen hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Im Umweltbericht werden auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen bewertet und miteinander verglichen.
Der Netzentwicklungsplan, die vorläufigen Prüfungsergebnisse und der Entwurf des Umweltberichts sind im Internet veröffentlicht und liegen bis zum 17. September 2019 bei der Bundesnetzagentur in Bonn aus. Interessierte haben bis zum 16. Oktober 2019 Gelegenheit, Stellungnahmen hierzu abzugeben.
6.8.2019 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH