Klimaklage: Bundesverfassungsgericht wendet sich an Bundesregierung und Bundestag

Foto: © Bundesverfassungsgericht, USW Uwe Stohrer, Freiburg
Bis Mitte November haben Bundestag und Bundesregierung Zeit, um gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu der Klimaschutzklage des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Stellung zu nehmen.

Das Klagebündnis der Verbände, das von Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke und dem Ex-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) unterstützt wird hat im November 2018 Klage wegen der seines Erachtens unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.
Das Gericht hat in diesen Tagen mit einem Schreiben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Gelegenheit gegeben, bis Mitte November zur Klage Stellung zu nehmen. Dies erfolgt normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit einer Klage vertieft auseinandersetzen will. Für Menschenrechtsklagen auf einen besseren Umweltschutz ist das laut SFV eine Premiere und ein großer Erfolg. Das Gericht habe solchen Klagen in der Vergangenheit kaum Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nach knapper Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen.
„Wir freuen uns, dass das oberste deutsche Gericht offenbar die Dringlichkeit des Klimaschutzes erkannt hat. Wir sind gespannt, ob und wie Bundesregierung und Bundestag ihre grundrechtswidrige Klimapolitik rechtfertigen wollen“, erklären der SFV und BUND für die Klägergemeinschaft. 
Die Klage hat folgenden Hintergrund: Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU sein Gewicht dafür in die Waagschale werfen und die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null bringen. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es aus Sicht der Kläger grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiere aber die derzeitige deutsche Klimapolitik.
Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen. Sollte das Karlsruher Gericht der Klage stattgeben, wäre in Deutschland, europa- und weltweit verdeutlicht: Das Klimathema ist ein massives Menschenrechtsproblem und steht nicht im Belieben der jeweiligen politischen Mehrheit.
Die Klage wurde vom SFV initiiert und wird vom SFV mit Spendengeldern finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten durch die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.
Die Klageschrift und Klägerinnen und Kläger findet sich unter: www.klimaklage.com 
26.8.2019 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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