Photovoltaik-Zubau im Juli stabil

Quelle: Bundesnetzagentur
Solarstrom wächst, Windenergie schwächelt. Bei der Biomasse ist der Förderdeckel zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht. Betreiber haben nun noch 15 Monate Zeit, um die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen.

Im Juli ist der Photovoltaik-Zubau in Deutschland weiter angewachsen. Waren es im Juni noch 235 Megawatt, stieg der Zubau im Juli auf 292 Megawatt an. Das geht aus den aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur hervor. Insgesamt hat die Photovoltaik-Branche im Jahr 2019 bisher 2,3 Gigawatt PV-Leistung abgesetzt. Aller Voraussicht nach wird daher der von der Bundesregierung angepeilte Zubaukorridor für das Gesamtjahr 2019 überschritten. Die Degression der Einspeisevergütung liegt weiterhin bei 1,4 Prozent. Das bedeutet, dass für PV-Anlagen unter 10 Kilowatt Nennleistung ab dem 1. September eine Einspeisevergütung von 10,33 Cent pro Kilowattstunde anfällt. Anlagen bis 40 Kilowatt Nennleistung erhalten 10,04 Cent pro Kilowattstunde. Bis 100 Kilowatt Nennleistung sind es 7,89 Cent pro Kilowattstunde. Nicht so recht von Fleck kommt der Mieterstrom. Im Juli 20189 gingen nur knapp 1 Megawatt Mieterstromleistung ans Netz. Insgesamt waren es bisher im Jahr 2019 7,4 Megawatt.

Auch bei der Windenergie geht es zurzeit nicht voran. An Land wurden im Juli 98 Megawatt Windstromleistung zugebaut. Offshore ging nicht eine einzige Windenergieanlage ans Netz. Damit beträgt der gesamte Zubau 2019 bisher 664 Megawatt. 400 Megawatt davon an Land, 264 Megawatt auf dem Meer.

Der Zubau von Biomasseanlagen erreichte im Juli 2019 rund 4 Megawatt. Insgesamt sind im Jahr 2019 bisher 31 Megawatt Biomasseleistung ans Netz gegangen. Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht wurde. Im EEG wurde im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Sobald 1.000 Megawatt an zusätzlicher installierter Leistung überstiegen sind, beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist können keine weiteren Anlagen mehr die Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen in Anspruch nehmen. Da die 1.000 Megawatt im Juli überschritten wurde, haben Betreiber von Biomasseanlagen noch bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt hat, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.

 
2.9.2019 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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