Biogas-Deckel schlägt zu

Der Förderdeckel für die Flexibilitätsprämie an bestehenden Biomasseanlagen ist jetzt erreicht worden.

Dies hat die Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Im EEG wurde im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstelen. Sobald 1000 Megawatt an zusätzlicher installierter Leistung erreicht sind, beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Danach können weitere Anlagen keine Flexibilitätsprämie mehr in Anspruch nehmen.

Im Anlagenregister bzw. seit dem 31. Januar 2019 im Marktstammdatenregister wurden bis Ende Juli mehr als 1000 Megawatt insgesamt überschritten. Betreiber von Biomasseanlagen haben nun bis Ende November 2020 Zeit, um die zusätzlichen Blockheizkraftwerke in Betrieb zu nehmen und diese ins Marktstammdatenregister einzutragen.

Text: Guido Bröer

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