Marktanreizprogramm: 20 Jahre – und wie geht’s weiter?

Die Förderung der Erneuerbaren war damals ein föderaler Flickenteppich. Der in den Jahren 1995 bis 1998 mit jeweils maximal 20 Millionen D-Mark chronisch klamme Fördertopf, der in der Ära Helmut Kohl vom FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wurde, war Jahr für Jahr schneller leer als er in den Haushaltsverhandlungen des Bundestages neu gefüllt werden konnte. Neben den teils ordentlichen Förderungen der Bundesländer empfand mancher in der Solarbranche diese Stop-and-Go-Förderung des Bundes vor allem als Hindernis. Am 25. Juli 1997 beispielsweise hieß es in einer Förderübersicht der Solarthemen über Zuschussprogramme von Bund und Ländern: „Marktzutrittsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft: Laufzeit 1995 bis 1998: Etat für 1997 ausgeschöpft, für 1998 bereits überzeichnet.“
Wende unter Rot-Grün
Erst unter der rot-grünen Bundesregierung kam die Wende. Aufgeteilt in ein Großanlagensegment, das von der KfW-Bank verwaltet wurde, und das vom BAFA realisierte Massengeschäft mit kleineren Solaranlagen und Holzheizungen, die zum überwiegenden Teil in Einfamilienhäusern verbaut wurden, war das Marktanreizprogramm fortan mit ausreichend Geld ausgestattet, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.
Mit der Neuauflage der rot-grünen Koalition und aufgrund der Erfahrung der dauerhaften Reibereien und Zielkonflikte zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium holte Umweltminister Jürgen Trittin die Förderung der erneuerbaren Energien einschließlich des MAP ab 2003 in sein Ressort.
Zwischen den Beamten im Umweltministerium und dem BAFA, wo der Jurist Gerhard Schallenberg als Unterabteilungsleiter das MAP zu seinem Steckenpferd gemacht hatte, entwickelte sich ein zunehmend kreativer Austausch. Auch die Haushaltspolitiker spielten mit, so dass dank frühzeitiger Verpflichtungsermächtigungen und gegenseitiger Deckungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Etatposten im Bundeshaushalt die Mittelvergabe im Marktanreizprogramm wesentlich flexibler der Nachfrage angepasst werden konnte. Das MAP bieb damit zwar nicht ganz von Haushaltsstopps und Antragsstaus verschont, aber diese konnten doch sehr stark verringert und in ihren Folgen für die Antragsteller begrenzt werden.
Ab 2006: einstufiges Verfahren
Nicht zuletzt Schallenbergs Überzeugungsarbeit machte im Jahr 2006 die Einführung des einstufigen Antragsverfahrens gegen die Vorbehalte mancher Haushaltspolitiker, des Finanzministeriums und anfangs auch von Branchenverbänden möglich. Fortan konnten alle Privatleute ihre förderfähigen Anlagen zunächst bauen und hatten dann 9 Monate Zeit, um ihren Zuschussantrag zusammen mit der Handwerkerrechnung und dem Verwendungsnachweis einzureichen. Schallenberg und seine Mitstreiter hatten dabei nicht nur ein möglichst „kundenfreundliches“ Verfahren vor Augen, sondern auch eine möglichst schlanke, massentaugliche Verwaltungspraxis.
Seinen Höhepunkt erlebte das MAP damit im Jahr 2009, als das BAFA 374,4 Millionen Euro an Zuschüssen auszahlte, nachdem im Jahr 2008 in Deutschland neben vielen Holzheizungen allein im Solarthermiebereich fast 2 Millionen Quadratmeter Kollektorfläche verbaut wurden.
Um so bitterer wirkte dann der vom damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble verhängte dreimonatige Förderstopp vom 4. Mai bis 11. Juli 2010. Dass anschließend von der schwarzgelben Bundesregierung die Fördersätze für teils schon gebaute Anlagen verringert wurden, zerstörte nachhaltig das Vertrauen von Handwerkern und Publikum in das MAP und teils auch in die Verlässlichkeit des einstufigen Antragsverfahrens.
Dennoch setzten sich die Branchenverbände 2017, als das MAP schon seit vier Jahren wieder vom Wirtschaftsministerium geleitet wurde, ebenso klar wie vergeblich für den Erhalt des einstufigen Verfahrens ein.
Etats nicht ausgeschöpft
Seit dem Höhenflug im Jahr 2009 und dem politisch verursachten Absturz 2010 hat das MAP nicht mehr zu alter Stärke gefunden – ein Spiegelbild des regenerativen Wärmemarktes. Nicht das Fördergeld hat in diesen Jahren gefehlt – im Gegenteil wurden die dreistelligen Millionenetats des MAP bei weitem nicht ausgeschöpft. Und dies obwohl sich die Förderquote, also der Anteil der Förderung an der Investtitionssumme, im Schnitt seit 2009 mehr als verdoppelt hat.
Vor zwei Jahren stellte deshalb das Bundeswirtschaftsministerium mit seiner „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ Pläne für den Umbau seiner Programme vor. Auf das MAP hat sich dies bislang nur in Form der Abschaffung des einstufigen Verfahrens Anfang 2018 und des Übergangs zur Online-Antragstellung ausgewirkt. Eine größere Reform der Förderrichtlinie wurde auf Anfang 2020 verschoben.
Was bringt das Klimakabinett
Wenn das Klimakabinett in dieser Woche – angeheizt durch Fridays for Future – seine voraussichtlich milliardenschweren Vorschläge auch für den Wärmebereich vorstellt, könnte dies manches nochmal über den Haufen werfen. Es könnte sogar sein, dass unter dem Schlagwort „Abwrackprämie für alte Heizungen“ dem MAP ein neues Mäntelchen umgehängt wird. Ob und wie sich mit Zuschüssen und deren Verpackung klimafreundliches Investitionsverhalten beflügeln lässt, bleibt auch nach 20 Jahren MAP eine spannende Frage.
Text und Foto: Guido Bröer