Regierungskoalition einigt sich auf Klimaschutz-Paket

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Nach einem rund 20-stündigen Verhandlungsmarathon haben sich SPD, CDU und CSU auf ein Klimaschutzpaket geeinigt. Eine ausführlich formulierte Strategie für den Klimaschutz wird es heute aber nicht mehr geben. Präsentiert wird zunächst ein Eckpunktepapier.

Nach einem rund 20-stündigen Verhandlungsmarathon haben sich SPD, CDU und CSU auf ein Klimaschutzpaket geeinigt. Eine ausführlich formulierte Strategie für den Klimaschutz wird es heute aber nicht mehr geben. Präsentiert wird zunächst ein Eckpunktepapier.
Wie sich die Einigung der Koalition auf den Ausbau der erneuerbaren Energien auswirken wird, ist noch nicht klar. Viel wird davon abhängen, welche Lösungen im Detail gefunden werden. Noch nicht absehbar ist derzeit auch, ob der seit dem Beginn der Koalition schwelende Dauerstreit zum Windkraftausbau tatsächlich gelöst wurde. Diesen hatte die Koalition früh in eine Arbeitsgruppe ausgelagert, die sich aber nicht einigen konnte. Der Konflikt betraf vor allem Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, die einige Unionspolitiker stark ausdehnen wollen. Und betroffen von dieser Auseinandersetzung war auch der 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik, für dessen Auflösung die Arbeitsgruppe ebenfalls eine Lösung finden sollte.

In einigen Punkten ist jetzt aber offenbar Einigkeit erzielt worden. "Der  derzeit  noch  bestehende  Deckel  von  52  GW  für  die  Förderung  des Ausbaus von PV-Anlagen wird aufgehoben", heißt es im beschlossenen Eckpunktepapier

Bei der Windkraft gibt es eine Verständigung auf einen neuen Mindestabstand. Künftig sollen die Anlagen im Abstand von 1000 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht mehr errichtet oder repowert werden. Dies soll auch für dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung gelten, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind.

Allerdings können Länder und Kommunen auch geringere Abstände vorsehen. Kommunen sollen von einer solchen Entscheidung sogar finanziell profitieren können. Generell sollen Kommunen eine finanzielle Beteiligung erhalten. Diese kann erhöht werden, wenn Kommunen von ihrem Opt-out-Recht Gebrauch machen und geringere Abstände vorsehen. Auch die Länder haben die Option des Opt-outs. Sie können innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung geringere Mindestabstände gesetzlich festlegen. Die in Bayern bestehende 10-H-Regelung bleibt jedoch erhalten.

Wie viele Knoten durchschlagen wurden, wird sich konkret wohl erst in den kommenden Wochen zeigen. Doch zumindest auf Eckpunkte hat sich die Koalition nun geeinigt. Dazu gehört die Bepreisung von Treibhausgasemissionen in weiteren Sektoren, die auf nationaler Ebene eingeführt werden soll. Die von der SPD bevorzugte CO2-Steuer wird nicht kommen, stattdessen der von der Union präferierte Zertifikatehandel.
Im Eckpunktepapier erklärt die Koalition: "Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Im Verkehrssektor umfasst das System ebenfalls Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliegt."
Die CO2-Bepreisung soll ab 2021 mit einem Festpreissystem starten – zunächst mit einem niedrigen Preis von 10 Euro je Tonne, der sich im darauffolgenden Jahr verdoppelt und bis 2025 in 5-Euro-Schritten ansteigen soll.

Ab 2026 soll sich der Preis selbst in einem Korridor von 35 bis 60 Euro je Tonne entsprechend der Nachfrage nach Zertifikaten – analog zum europäischen Emissionshandelssystem – bilden. Dafür will die Regierung dann die maximale Emissionsmenge bestimmen.
Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll der Strompreis reduziert werden, indem die EEG-Umlage sowie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) schrittweise aus den Einnahmen des Emissionshandels bezahlt werden. Ab 2021 soll die EEG-Umlage auf diese Weise um 0,25 Cent pro kWh gesenkt werden – einen neuen Anreiz für die Lieferung zum Beispiel von Solarstrom in einem Areal wird dies aber nicht automatisch bieten.
Der Wärmesektor wird – je nach konkreter Ausgestaltung – neue Impulse durch die Beschlüsse erhalten können. Die Förderung soll ab 2020 40 Prozent betragen. Das Eckpunktepapier erklärt: "Ziel  des  neuen  Förderkonzepts  ist  es,  für  alle  derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden, zu geben."
Für Ölheizungen wird es nun wohl ein Auslaufdatum geben. Neue Ölheizungen sollen Mitte des kommenden Jahrzehnts nicht mehr in Gebäuden eingebaut werden dürfen, wo klimafreundliche Alternativen möglich sind.
20.9.2019 | Autor: Andreas Witt | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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