Klimaschutzprogramm umstritten
Während Wissenschaftler und viele Verbände der erneuerbaren Energien die Beschlüsse des Klimakabinetts als nicht ausreichend kritisieren, begrüßen der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) und der Bauherren-Schutzbund (BSB) die beschlossenen Eckpunkte. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert hingegen Nachbesserungen.
"Mit dem klaren Bekenntnis von CDU/CSU und SPD zu mehr Klimaschutz durch erneuerbare Kraftstoffe und zum Einstieg in eine an der CO2-Intensität orientierten Belastung der Energieträger kann der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor deutlich verringert werden“, sagt Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe. „Denn dadurch werden klimaschonende Kraftstoffe an der Tankstelle günstiger als fossile, gleichzeitig bleibt individuelle Mobilität bezahlbar".
Nicht-fossile Bestandteile in Benzin und Diesel im Rahmen der geplanten CO2-Bepreisung von der Belastung auszunehmen, sei ein richtiger und wichtiger Bausteine für mehr klimafreundliche Mobilität. "Auch im Jahr 2030 wird trotz des Markthochlaufs der Elektromobilität der überwiegende Anteil der Fahrzeuge auf unseren Straßen einen Verbrennungsmotor haben. Diese Antriebe müssen wir mit erneuerbaren Kraftstoffen noch klimafreundlicher und effizienter gestalten", so Norbert Schindler.
BSB begrüßt steuerliche Abschreibungen
Auch der BSB begrüßt die Beschlüsse des Klimakabinetts: „Viele Neuregelungen im Gebäudebereich werden der großen Verantwortung gerecht, die Wohneigentümer beim Klimaschutz tragen“, so BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Private Bauherren sollen ab 2020 durch direkte steuerliche Abschreibungen entlastet werden. Damit kommt das Klimakabinett einer langjährigen Forderung des BSB nach. „Offen ist, wie hoch die Bundesregierung den gesamten Förderrahmen kalkuliert und wie lange gefördert werden soll. Hier müssen die langfristigen Modernisierungsintervalle berücksichtigt werden“, so Becker. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass die investiven Förderprogramme um 10 Prozent angehoben und in einer neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude zusammengefasst werden. Das kann helfen, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und die Antragsverfahren zu vereinfachen.
Gut ist laut BSB, dass künftig auch Einzelmaßnahmen, wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Gebäudedämmung einbezogen werden. Mit einem 40 Prozent Zuschuss sollen Wohneigentümer zukünftig motiviert werden, ihre alten Ölheizungen gegen effizientere Heizsysteme auszutauschen. Becker begrüßt das Vorhaben warnt jedoch vor Aktionismus: „Die Förderung darf nicht zum Konjunkturprogramm für Heizungsfirmen werden, sondern muss dort greifen, wo der Austausch wirtschaftlich und ökologisch wirklich Sinn macht.“
Neben der finanziellen Förderung müssen Verbraucher künftig besser über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung informiert werden. Deshalb befürwortet der BSB, dass die Bundesregierung ein neues Informationskonzept für Gebäudeeigentümer vorlegen will. Die angedachte Energieberatung zu bestimmten Anlässen, zum Beispiel beim Eigentümerwechsel, muss unbedingt produktneutral und fachlich fundiert durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen.
BEE will Nachbesserungen
BEE-Präsidentin Simone Peter kritisiert hingegen, dass Innovationen durch die Beibehaltung der Förderung fossiler Heizungstechnologien regelrecht aufgehalten und fehlende ordnungsrechtliche Vorgaben in der Gebäudeeffizienz Investitionen weiter in einem Rinnsal verkümmern ließen. Auch im Verkehrssektor sei das Instrument der CO2-Bepreisung bei niedrigem Einstieg und mangelnder Geschwindigkeit eher kontraproduktiv.
Eine Reihe von Maßnahmen gelte es nach zu schärfen, um deren Wirksamkeit zu stärken. Der CO2-Preis müsse stärker lenkend ausgestaltet, die Förderung für Heizungen mit fossilen Brennstoffen sofort beendet und in Neubauten höchste energetische Standards durchgesetzt werden. Im Verkehrssektor brauche es eine höhere Treibhausgasminderungsquote. Neben der Verbesserung der Wirksamkeit der angekündigten Maßnahmen müsse vor allem die rechtlich einwandfreie Umsetzung gesichert werden. Sowohl verfassungsrechtlich als auch beihilferechtlich dürfe hier kein Fehler gemacht werden.
25.9.2019 | Quelle: BDBe, BSB, BEE| solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH