Sachsen-Anhalt fördert Stromspeicher

Foto: Solarwatt GmbH
Das sachsen-anhaltinische Umweltministerium hat ein Förderprogramm für Stromspeicher von Photovoltaik-Dachanlagen bekanntgegeben. Privatpersonen, Unternehmen und Mieterstrommodelle erhalten 30 Prozent der Ausgaben erstattet.

Das sachsen-anhaltinische Umweltministerium hat ein Förderprogramm für Stromspeicher von Photovoltaik-Dachanlagen bekanntgegeben. Privatpersonen, Unternehmen und Mieterstrommodelle erhalten 30 Prozent der Ausgaben erstattet.
Den eigenen Strom auf dem Dach erzeugen und flexibel selbst verbrauchen: Stromspeicher sind die ideale Ergänzung von Photovoltaik-Dachanlagen. Sachsen-Anhalt fördert mit dem Speicherförderprogramm die Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers für Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp. Mieterstrommodelle werden bis zu einer installierten Leistung von 100 kWp gefördert.

Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Stromspeichern für Photovoltaik-Dachanlagen (Speicherförderprogramm) vom 25.09.2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen sowie Teilnehmende an Mieterstrommodellen. Eine Förderung des Speichersystems gibt es nur dann, wenn gleichzeitig eine neue Photovoltaikdachanlage in Betrieb genommen oder die Leistung einer bestehenden Photovoltaikdachanlage mindestens verdoppelt wird. Die Photovoltaikanlage selbst ist nicht Bestandteil des Förderprogramms.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro je Vorhaben. Wer zusätzlich einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 kW installiert, erhält einen einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro.

Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) herunterladbar.
26.9.2019 | Quelle: MULE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media Gmb

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