Abgeschwächter Entwurf für Klimaschutzgesetz

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Am Wochenende hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen neuen Referentenentwurf für das Klimaschutzgesetz veröffentlicht, mit dem laut Ministerium wesentliche Beschlüsse des Bundeskabinetts vom 25. September 2019 für das Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt werden sollen. Von Verbänden wurde der Entwurf, der ihnen mit einer Frist von nur zwei Tagen zur Stellungnahme zugeleitet wurde, sogleich scharf kritisiert.

Am Wochenende hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen neuen Referentenentwurf für das Klimaschutzgesetz veröffentlicht, mit dem laut Ministerium wesentliche Beschlüsse des Bundeskabinetts vom 25. September 2019 für das Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt werden sollen. Von Verbänden wurde der Entwurf, der ihnen mit einer Frist von nur zwei Tagen zur Stellungnahme zugeleitet wurde, sogleich scharf kritisiert.
Mit dem Referentenentwurf hat das BMU jetzt die Anhörung der Länder und Verbände eingeleitet. Erst später soll nach dem üblichen Verfahren ein Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen und dann dem Parlament zugeleitet werden.

Zweck dieses Gesetzes ist es laut BMU die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris einzuhalten, die globale Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert, dem Gesetzentwurf des Klimaschutzgesetzes fehle die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2050. Auch ein nationales Ziel zur CO2-Einsparung für das Jahr 2040 sei nicht mehr vorgesehen. Und selbst der Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Klimaziele werde abgeschwächt, wenn die Bundesregierung ermächtigt werde, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsmengen der Sektoren zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. BEE-Präsidentin Simone Peter sagt:„Die Verfehlung des 65-%-Erneuerbare-Energien-Ziels ist so vorprogrammiert.“

Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sagte deren Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:„Der von der Bundesumweltministerin vorgelegte Entwurf für ein Klimaschutzgesetz springt zu kurz. Das eigene Klimaschutzziel der Bundesregierung für 2030 kann damit nicht verbindlich erreicht werden, da jedwede Sanktionsmöglichkeit für diejenigen Sektoren und Branchen fehlt, die ihre Zwischenziele nicht erreichen. Auf verbindliche Klimaschutzziele für die Jahre 2040 und 2050 wurde vollständig verzichtet."
7.10.2019 | Quelle: BMU, BEE, DBU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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