Kabinett beschließt 98-GW-Ausbauziel für Photovoltaik

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für das Klimaschutzgesetz beschlossen und nennt im Klimaschutzprogramm 2030 nun unter anderem ein neues Ausbauziel für die Photovoltaik. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für das Klimaschutzgesetz beschlossen und nennt im Klimaschutzprogramm 2030 nun unter anderem ein neues Ausbauziel für die Photovoltaik. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.
Laut dem heute beschlossenen Klimaschutzprogramm strebt die Bundesregierung unter anderem an, bis 2030 den Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung von derzeit rund 49 Gigawatt (GW) auf 98 GW zu verdoppeln. Das Bundeskabinett konkretisierte damit die am 20. September in der kleineren Runde des Klimakabinetts beschlossenen Eckpunkte. Dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) reicht das allerdings nicht. „Dieses Etappenziel müssen wir bereits in der Hälfte der Zeit – Mitte der 20er Jahre – erreichen, wenn wir die Klimaziele ernst nehmen“, appelliert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Er fordert die Bundesregierung auf, noch im Herbst Marktbarrieren wie den 52 GW-Förderdeckel zu beseitigen und die Ausbauziele im Erneuerbaren-Energien-Gesetz entsprechend anzuheben.
Das Klimaschutzgesetz sieht verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vor. Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte: „Wir haben beschlossen, dass Deutschlands Klimaziele erstmals gesetzlich verbindlich werden. Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss." Dass Deutschland sein Klimaziel verfehlt, dürfe sich nicht wiederholen, sagte Schulze weiter und gab die Devise aus: "Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien.“
Für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030 gelten klar bezifferte Sektorziele. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu kurzfristigen Maßnahmen. Bis 2030 soll damit das übergreifende Klimaziel für 2030 von minus 55% CO2 im Vergleich zu 1990 erreicht werden. Darüber hinaus wird erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich festgelegt. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion.
Kritisch zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung äußerte sich auch der Hauptgeschäftsführer des Energiebranchenverbandes BDEW, Stefan Kapferer: „Sowohl das Klimaschutzgesetz als auch das Klimaschutzprogramm wirken noch undurchdacht und nicht kohärent mit den Zielen der Energiewende: Mit den Vorschlägen aus dem Klimaschutzprogramm ist das 65-Prozent-Ziel für den Erneuerbaren-Ausbau kaum zu erreichen. Bei Windanlagen an Land wird die Fehlsteuerung besonders deutlich: Anstatt Hemmnisse abzubauen, wird der Ausbau durch pauschale Mindestabstände zusätzlich noch erschwert. Der zaghafte Einstieg in die CO2-Bepreisung und die unzureichende Strompreis-Entlastung sind ebenso enttäuschend.
9.10.2019 | Quelle: BMU, BSW, Solarthemen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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