Energetische Gebäudesanierungen von der Steuer absetzen
Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen hat die Zustimmung der Bundesregierung erhalten. Der BDEW fordert nun die Bundesländer auf, ihren Widerstand gegen die Regelung aufzugeben.
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Bundestag und Bundesländer müssen noch zustimmen. „Der BDEW begrüßt den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung“, sagt der BDEW-Geschäftsführer Stefan Kapferer. „Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Dort darf das Gesetz nicht zerrieben werden. Es ist wichtig, dass die steuerliche Absetzbarkeit – wie im Entwurf vorgeschlagen – technologieoffen, unbürokratisch und finanziell attraktiv ausgestaltet wird. Zudem sollte die Regelung zeitnah, also zum 1. Januar 2020 eingeführt wird. Die Laufzeit sollte mindestens zehn Jahre betragen, damit das Instrument auch effektiv genutzt werden kann.“
Bisher war die Gesetzesinitiative an den Bundesländern gescheitert. Deshalb fordert der BDEW die Bundesländer auf, ihren jahrelangen Widerstand gegen die Finanzierung über Steuererleichterungen aufzugeben. Energetische Gebäudesanierungen über steuerliche Absetzbarkeit zu finanzieren, sind der sinnvollste Weg, um das gewaltige CO2-Einsparpotenzial im Wärmemarkt zu heben. Hinzu kommt: Den Kosten für dieses Instrument stehen positive wirtschaftliche Effekte gegenüber: Jeder Euro Förderung löst Schätzungen zufolge acht Euro private Investitionen aus – und das bedeutet nichts anderes als Aufträge für Handwerker und Baufirmen vor Ort.
Für das Erreichen der Klimaziele ist eine Modernisierungsoffensive im Wärmemarkt laut BDEW dringend notwendig. Die energetische Gebäudesanierung sei das effektivste Mittel zur CO2-Einsparung im Gebäudesektor. Die jetzige Sanierungsrate im Gebäudebestand ist mit 0,8 Prozent viel zu gering. Steigt sie nicht schnell und deutlich an, kann das Sektorziel im Gebäudebereich nicht erreicht werden. Bis 2030 soll die CO2-Minderung hier 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 betragen.
16.10.2019 | Quelle: BDEW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH