Betreiber kleiner PV sollen raus aus der IHK

Solarthemen 520. Im Rahmen des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” will das Finanzministerium die Betreiber von PV-Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt Leis­tung von der Pflicht befreien, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu werden.

Bislang führt das Gewerbesteuerrecht – sofern es streng beachtet wird – dazu, dass alle Betreiber auch kleiner PV-Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, IHK-Mitglied werden müssen. Dies macht sich an der grundsätzlichen Pflicht fest, Gewerbesteuern zu zahlen. Dies gilt auch, wenn die Betreiber aufgrund der Freibeträge tatsächlich keine Steuern zahlen. Nur ausdrücklich von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen unterliegen nicht der Kammermitgliedschaft. Das Finanzministerium möchte dies ändern. Der reine Betrieb von PV-Anlagen bis 10 kW soll daher generell von der Gewerbesteuer befreit werden. Aber, so erklärt das Finanzministerium, diese Befreiung habe zur Folge, dass die Betreiber eine Gewerbesteuererklärung abzugeben hätten, um so erst die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachzuweisen. Das wiederum ist dem Bundesrat zu bürokratisch. Die Länder begrüßen zwar, dass die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen von der Pflichtmitgliedschaft befreit werden sollen. Sie fragen sich aber, ob die Aufnahme einer Steuerbefreiung in das Gewerbesteuergesetz hierfür die geeignetste Lösung sei. Der Bundesrat bittet den Bund daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob durch eine alternative Regelung eine zielgenauere und weniger bürokratische Lösung gefunden werden kann. Und das Bundesfinanzministerium hat nun kürzlich zugesagt, dies versuchen zu wollen.

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