BMWi will Novelle der Mieterstromförderung

Solarthemen 520. Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Erfahrungsbericht zum Mieterstromzuschlag im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt. Es stellt dem Modell darin selbst ein schlech­tes Zeugnis aus und kündigt Modifizierungsvorschläge an.

„Insgesamt zeigt sich, dass der bisherige Zubau von Mieterstromanlagen mit insgesamt rund 14 MW deutlich hinter den Erwartungen bleibt“, so der Bericht. „Es wird deutlich, dass die Rahmenbedingungen aktuell offenbar nicht ausreichen, um Mieterstrom als nennenswertes Segment eines zusätzlichen PV-Zubaus dauerhaft zu etablieren.“ Der Mieterstromzuschlag sei angesichts der hohen Kosten dieser Vermarktungsform zu niedrig. Zudem sei die Zulässigkeit des „Lieferkettenmodells” nicht geklärt. Dabei binden einzelne Vermieter Energieversorger mit ein, um die energierechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies wird aber von der Bundesnetzagentur abgelehnt. In der Folge führe dies zu einer Verunsicherung von Vermietern, konstatiert das Ministerium. Zudem sollen die aktuellen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung präzisiert werden. Ein breites Bündnis von Verbänden hat den Bericht zum Anlass genommen, um einen eigenen Sieben-Punkte-Plan für den Mieterstrom vorzulegen. Neben dem Umweltverband DUH und dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) haben unter anderem auch der BNE, Haus & Grund, der Deutsche Mieterbund und der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW) ihr Logo auf das Papier gesetzt. Die Verbände kritisierten, dass das Thema in den Kabinettsbeschlüssen zum Klimaschutz noch nicht verbindlich adressiert worden sei. Zu den Maßnahmen, die das Bündnis für die Verbesserung des Mieterstromgesetzes vorschlägt, gehört: die finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichzustellen, bürokratische Hürden für Mieterstrom in kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohnungen abzubauen und den engen räumlichen Zusammenhang zu erweitern. Für Vermieter müssten außerdem steuerliche Hemmnisse abgebaut und Genehmigungsfristen verkürzt werden.

Beliebte Artikel

Schließen