Clearingstelle entscheidet zu Meldeversäumnissen

Solarthemen 520. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat in vier Schiedsverfahren die Betreiber von PV-Anlagen, die ihre Anlagen zu spät beim Regis­ter der Bundesnetzagentur angemeldet hatten, vor überzogenen Vergü­tungsrück­for­de­run­gen der jeweiligen Netzbetreiber geschützt.

Hintergrund der Verfahren war die in vielen vergleichbaren Fällen strittige Frage, ob auch Anlagen, die nach dem EEG 2009 zwischen Januar 2009 und August 2014 in Betrieb genommen wurden, bei verspäteter Meldung vom Netzbetreiber zur Rückzahlung der vollen EEG-Vergütung gezwungen werden dürfen, oder ob auch sie von der später eingeführten Reduktion des Regressanspruchs auf 20 Prozent der Vergütungshöhe profitieren. Der Gesetzgeber hatte dies zwar später nochmals klargestellt, allerdings gibt es viele Fälle, in denen Netzbetreiber von „EEG2009-Anlagen“ immer noch die Rückzahlung der gesamten ausgezahlten Vergütung über Jahre fordern. Für manche Betreiber hätte eine Durchsetzung dieser laut Clearingstelle falschen Rechtsauffassung ruinöse Folgen.

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