Vergütungen für Schweizer Solarstrom sinken
Wie der Bundesrat mitteilte, werden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung (KEV) und die Einmalvergütung (EIV) per 1. April 2020 wie folgt angepasst: die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinke von zehn auf neun Rappen je Kilowattstunde (kWh).
Der Grundbeitrag der Einmalvergütungen für angebaute und freistehende Anlagen werde von 1.400 auf 1.000 Franken reduziert. Die Einmalvergütungen von integrierten Anlagen würden analog angepasst, so dass sie im Durchschnitt etwa zehn Prozent über denjenigen für angebaute und freistehende Anlagen liegen.
Positiver Effekt der Vergütungssenkungen sei, so der Bundesrat, dass dadurch Gelder für einen rascheren Abbau der Wartelisten frei würden. Als Grund für die Absenkung nannte der Bundesrat die „aktuelle Marktentwicklung“.
Beim Branchenverband Swissolar stieß der Beschluss auf Unverständnis. „Der Bundesrat begründet die Senkung der Beiträge mit einer fragwürdigen Annahme, wonach die Investitionskosten im April 2020 um über 9 Prozent tiefer liegen würden als im Vorjahr“, teilte Swissolar mit. „Tatsache ist jedoch, dass die Modulpreise seit Jahresbeginn stabil sind oder sogar leicht steigen.“
Als Voraussetzung für eine weitere Absenkung der EIV hat Swissolar stattdessen die Reduktion des bürokratischen Aufwands beim Bau einer Photovoltaikanlage genannt. Allein die verschiedenen Bewilligungen und Kontrollen verursachten einen Aufwand von acht bis zwölf Stunden pro Anlage.
23.10.2019 | Quelle: Bundesrat Schweiz / Swissolar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH