Solarthemen+plus. Bereits vor einer Woche hat das Bundeskabinett die Verordnung über die sogenannten Innovationsausschreibungen beschlossen. Trotz Kritik aus der Energiewirtschaft soll es dort bei der fixen Marktprämie bleiben.
Einige Punkte in der Verordnung haben sich allerdings gegenüber dem vor der Sommerpause vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgestellten Entwurf geändert. Den eigentlichen Sinn dieser neuen Ausschreibungsvariante hatten die Branchenverbände stets in der Möglichkeit gesehen, sogenannte Kombikraftwerke an speziellen EEG-Ausschreibungen teilnehmen zu lassen, also Kombinationen von fluktuierenden Energieformen mit regelbaren Erneuerbare-Energien-Kraftwerken und Speichern. Diese sollen nun mit der neuen Verordnung ab 2020 an den Innovations-Ausschreibungen teilnehmen dürfen; im Jahr 2021 sind ausschließlich solche Anlagenkombinationen zulässig. Vorausgesetzt wird dabei, dass mindestens Onshore-Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen Bestandteil eines Kombikraftwerkes sind. 25 Prozent ihrer installierten Leistung müssen solche Kombikraftwerke mindestens als positive Sekundärregelleistung erbringen können. Dadurch soll sich der Zahlungsanspruch nach EEG allerdings nicht verringern. Fixe Marktprämien sollen bleiben Beim wichtigsten Kritikpunkt, den fixen Marktprämien, ist die Bundesregierung allerdings nicht auf die Kritik der Branche eingegangen. Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Energiewirtschaft (BDEW) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) gehen davon aus, dass diese neue Form der Vergütung lediglich das Risiko für die Betreiber und damit die Kosten des erneuerbaren Stroms unnötig in die Höhe treiben wird. Der BEE schreibt in eine Pressemitteilung: „Besonders für die Erneuerbare-Energien-Anlagen in der 2019er-Ausschreibungsrunde dürfte dies zu unnötigen Kosten im EEG führen, verglichen mit Anlagen mit gleitender Marktprämie. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem sich Marktwerte für Erneuerbare Energien erhöhen, etwa in Folge einer effektiven CO2-Bepreisung.“