Voting zu Bürgerenergieprojekten

Gruppe des Bündnisses Bürgerenergie mit Plakaten zu Bürgerenergie und KlimaschutzFoto: Jörg Farys / BBE
Die Rechte der Bürgerenergie sind im EEG 2021 laut Rechtsgutachten noch nicht implementiert.
Das Bündnis Bürgerenergie hatte im September die Aktion „Solarparty“ initiiert, an der sich Organisationen in vielen Kommunen beteiligten. Einige stellen ihre Veranstaltungen und ihre Gruppe jetzt vor. Das Bündnis stellt sie zur Abstimmung.

Noch bis zum 11. November 2019 kann über die gelungenste „Solarparty“ auf der Internetseite des Bündnisses unter https://wettbewerb.buendnis-buergerenergie.de abgestimmt werden. Fünf der Partys aus Rosenheim, Köln, Witten, Wuppertal/Erkrath und dem Landkreis Schaumburg präsentieren sich. Den Gewinnern verspricht das Bündnis ein Portraitvideo über sich und die eigene Motivation zur Mitwirkung an der Energiewende.

Viele Solarpartys wurden nach Aussage des Bündnisses in der Woche des globalen Klimastreiks gefeiert. Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger konnten sich auf diesen Solarpartys über ihre persönlichen Möglichkeiten zur Beteiligung an der Energiewende informieren. Ob zu Hause im eigenen Wohnzimmer, auf Straßenfesten oder mit Abendveranstaltungen im eigenen Kiez die Veranstalterinnen und Veranstalter waren kreativ und informierten über Balkonmodule, Mieterstromanlagen und Solaranlagen auf dem eigenen Dach.

30.10.2019 | Quelle: BBE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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