Debatte zum Klimapaket im Bundesrat am 8. November
So befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Ein Teil der Bundesratsausschüsse begrüßt zwar, dass die Bundesregierung Maßnahmen umsetzen wolle. Sie sehen aber nicht, „dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Erreichung der Klimaziele geeignet ist”. So könne die Regelung zur Beteiligung von Kommunen an Windkrafterlösen über die Grundsteuer den Ausbau der Windkraft sogar gefährden. Sie führe in den Kommunen zu ungleichen Bedingungen für Investoren, weil jede Kommune einen besonderen Hebesatz für die Grundsteuer von Windkraftflächen selbst festlegen können. Das erschwere Ausschreibungen. Außerdem könnten Kommunen den Hebesatz als Mittel verwenden, um Windkraftprojekte auszubremsen.
Ein konträres Thema ist auch die mit dem Gesetz verbundene finanzielle Belastung von Kommunen und Ländern. Deren Kompensation solle über einen erhöhten Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erfolgen.
Länder gegen fossile Energien
Kritisch betrachtet wird von einigen Ländern die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums. Dies ist für sie zwar ein wichtiger Anreiz für Investitionen in die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes. Es sei aber erforderlich, alle Maßnahmen in Einklang mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes zu bringen. Die Bundesregierung soll die Ausrichtung der Maßnahmen auf das Ziel der Klimaneutralität im Gesetz deutlicher machen.
Die Länder befürchten auch, dass die geförderten Maßnahmen „zu Pfadabhängigkeiten von fossilen Energieträgern führen”. Daher müsse die Förderung von Heizungsanlagen, die für den ausschließlichen Einsatz fossiler Energieträger geeignet sind, ausgeschlossen werden. Für die Förderung von Ölheizungen müsse das generell gelten.
Auf der Tagesordnung der Sitzung steht auch der Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG). Hier bemängeln die Länder, die Regierung habe den Ländern und Verbänden nur die Frist von einem Arbeitstag gegeben, um Stellung zu nehmen. Das reiche zeitlich nicht aus. Der federführende Wirtschaftsausschuss und weitere Ausschüsse sagen: „Auch im Hinblick auf die Komplexität der Etablierung eines neuen Handelssystems und den geplanten Start der CO2-Bepreisung Anfang 2021 ist dieses Vorgehen unangemessen.”
Die Länder bezeichnen das von der Regierung gewählte Bepreisungssystem als „bürokratisch überfrachtet”. Sie bevorzugen CO2-Aufschläge auf bestehende Energiesteuern. Zudem seien die vorgesehenen Preise „sehr unzureichend”. Sie müssten bei mindestens 40 Euro pro Tonne zum Einstieg liegen und schrittweise bis 2030 weiter ansteigen.
Mehr erneuerbare Energien
Der Bundesrat plant in derselben Sitzung zwei Entschließungen. Die eine soll dazu dienen, Ausbaubremsen für erneuerbare Energie zu lösen. So gelte es, den bereits eingetretenen Arbeitsplatzabbau, insbesondere im Windkraftanlagenbau, zu stoppen. Es sei erforderlich, verlässliche Rahmenbedingungen für Projektierer, Kapitalgeber und Betreiber zu schaffen.
Mit der zweiten Entschließung wollen sich die Länder für einen „umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien” einsetzen. Die Zielsetzung, bis 2030 mindestens 65 Prozent der Stromversorgung über erneuerbare Energien zu decken, solle schnellstmöglich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert werden. Für die Nutzung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen für Power-to-X-Verfahren sind nach Auffassung der Länder geeignete Rahmenbedingungen außerhalb des EEG zu etablieren.
Text: Andreas Witt