Energetische Gebäudesanierung: Kritik am Gesetzentwurf

Das Bild zeigt Simone Peter, die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien.Foto: BEE
BEE-Präsidentin Simone Peter,
BEE-Stellungnahme zur steuerlichen Förderung der energetische Gebäudesanierung: Der Verband befürchtet, dass der geplante Fördersatz von 20 Prozent nicht ausreicht, um erneuerbare Energien voranzubringen.

„Die Bundesregierung erwartet durch die Einführung der steuerlichen Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung große CO2-Einsparungen im Wärmebereich. Daher ist es besonders wichtig, dass diese zielführend und wirksam auf den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet wird“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter anlässlich der Befassung des Bundesrates mit steuerlichen Aspekten zum Klimaschutz. „Zwar bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten in der geplanten Ausgestaltung, doch der grundsätzliche Ausschluss von ausschließlich fossil befeuerten Heizsystemen ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die Bundesregierung hat mit dem Diskussionsentwurf zur Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetischen Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 Einkommenssteuergesetz) die steuerliche Förderung weiter konkretisiert. „Der Gesetzgeber macht mit dem Diskussionsentwurf deutlich, dass ausschließlich fossil befeuerte Heizsystemen der Vergangenheit angehören“, so Peter. Dies sei eine gute Nachricht für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäudesektor und ein erster Schritt zur Umsetzung der Klimaziele im Gebäudesektor.

„Aus Sicht des BEE sei es nun absolut notwendig, möglichst hohe und vor allem verbindliche Anforderungen an die vorgesehene „renewable ready“-Vorgabe zu stellen, die bei der Förderung der fossilen Gasbrennwerttechnologie gilt. „Ohne die tatsächliche Umstellung der Heizsysteme auf erneuerbare Energie wird ein klimaneutraler Gebäudesektor nicht realisiert werden können. Die erneuerbaren Optionen im Wärmebereich stehen längst bereit, um für jeden Anwendungsfall eine passende Lösung zu bieten“, so Peter. In seiner Stellungnahme zum erwähnten Diskussionsentwurf weist der BEE daraufhin, dass der steuerliche Fördersatz von 20 Prozent möglicherweise nicht ausreicht, um spürbare Investitionsimpulse für erneuerbare Energien zu setzen.“

8.11.2019 | Quelle: BEE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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