Bundestag beschließt am Freitag zu Klimaschutz
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen angenommen. Mit dem Klimaschutzgesetz sollen die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich festgeschrieben werden und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 auf jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft aufgeteilt werden.
Außerdem machte der Ausschuss den Weg frei für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen. Auch hier setzten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch.
Mit dem Gesetz soll ab dem Jahr 2021 der Emissionshandel für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt werden. Damit soll ein Preis auf CO2 verbunden sein, der zunächst zehn Euro pro Tonne betragen und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen soll. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden.