Gesetzentwurf ohne Impulse für Windkraft noch für PV-Mieterstrom
Zunächst sollte das Kohleausstiegsgesetz bereits am 18. November vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Doch dies sei auf Bitte anderer Ressorts, auch des Umweltministeriums, verschoben worden, erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) gegenüber den Solarthemen: „Wir sind im Austausch mit den Ressorts und arbeiten weiter mit Hochdruck daran, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich ins Kabinett zu bringen.”
EEG-Novelle ohne besseren Mieterstrom
Das BMWi möchte den Ausstieg aus der Stein- und Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2038 mit 15 Gesetzesänderungen verbinden. So ist eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgesehen. Damit würde das Ziel eines Anteils der erneuerbaren Energien am Stromverbauch von 65 Prozent bis 2030 gesetzlich fixiert. Der 52-Gigawatt-Deckel bei der Photovoltaik fiele weg. Das Ausbauziel für die Offshore-Windkraft für das Jahr 2030 würde von 15.000 auf 20.000 Megawatt angehoben, sofern die entsprechenden Netzkapazitäten bis dahin geschaffen werden. Jedoch hat das BMWi keine höheren Ausbaukorridore für die anderen Technologien vorgesehen, um das 65-Prozent-Ziel tatsächlich zu erreichen. Für Bürgerenergiegesellschaften würden sich die Ausschreibungsbedingungen im Windbereich nach der Novelle ändern.
Was in der geplanten Novelle des EEG fehlt, ist eine Neuregelung des Mieterstroms. Die hatte das Ministerium bei Vorlage seines Berichts zur Entwicklung des Mieterstroms für den Herbst dieses Jahres angekündigt. Und sie könnte im Rahmen der sowieso anstehenden Novelle erledigt werden. Auf die Frage der Solarthemen, warum dies jetzt nicht der Fall sei, antwortet das Ministerium: „Das BMWi wertet derzeit den Mieterstrombericht aus und prüft mögliche Anpassungen der Rahmenbedingungen für Mieterstrom.”
Scharfe Restriktionen für Windkraft
Konkretisieren will das BMWi mit dem Gesetzespaket die von der Koalition verabredeten Mindestabstände für Windkraftanlagen von 1000 Metern. In der Koalitionsvereinbarung wurde erklärt, dieser Abstand solle gelten „für reine und allgemeine Wohngebiete, sie gilt auch für dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind.” Damit stellte sich die Frage, was unter einer „signifikanten Wohnbebauung“ zu verstehen ist. Johann Saathoff von der SPD-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, dies als „mehr als 20 Häuser” zu definieren. Im Gesetzentwurf von Altmaier ist nun von „mehr als 5 Häusern” die Rede, die einen Abstand von 1000 Metern erzwingen würden. Dies würde die potenzielle Fläche für Windkraftanlagen nach Aussage von Saathoff um 40 Prozent verringern.