Novelle: KWK mit Erneuerbaren im neuen Jahr

Foto: Guido Bröer
Innovative KWK-Systeme, die – wie hier in Ludwigsburg – mittels Speichern hohe Anteile „innovativer“ erneuerbarer Wärme einbinden können, sollen künftig Boni erhalten.
Schon zum 1. Januar 2020 will das Bundeswirtschaftsministerium offenbar eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes durch das Parlament bringen. Damit sollen auch die Bedingungen für erneuerbare Energien in Wärme- und Kältenetzen angepasst werden.

So sollen förderfähige Wärme- und Kältenetze künftig zu mindestens 75 Prozent Energie aus KWK und erneuerbaren Energien enthalten müssen. Bislang betrug dieser Anteil 50 Prozent, wobei auch künftig industrielle Abwärme als Teil dieses Anteils angerechnet werden soll.

Enthalten sind die KWKG-Änderungen im so genannten Kohleausstiegsgesetz, das man allerdings auch als Erdgas-Einstiegsgesetz lesen kann. So wird für den Umbau eines Kohlemeilers zu einem Gas-Heizkraftwerk ein Bonus von 180.000 Euro je Megawatt ausgelobt. In Bayern und Baden-Württemberg soll es zusätzlich einen Bonus von 20 Prozent geben, wenn KWK-Anlagen so überdimensioniert werden, dass sie auch in Zeiten ohne Wärmenachfrage Strom erzeugen können.

Das Gesetz soll aber erklärtermaßen auch für die Kombination von fossilen KWK-Anlagen mit erneuerbaren Quellen neue Anreize bieten. So soll die Idee so genannter „innovativer KWK-Systeme“ (iKWK), die bisher auf Ausschreibungen im Rahmen der KWK-Ausschreibungsverordnung im Bereich von 1 bis 10 MW begrenzt war, auf größere KWK-Anlagen ausgedehnt werden. Für Fernwärmeversorger soll es künftig einen Bonus geben, wenn sie „innovative“ erneuerbare Energien einbinden. Als innovativ gilt dabei alles außer Biomasse.

Ab einem 10-Prozent-EE-Anteil an der sogenannten Referenzwärme des KWK-Systems soll diese Förderung greifen und stufenweise mit dem prozentualen Anteil der erneuerbaren Wärme wachsen. Der geförderte Anteil erneuerbarer Wärme kann pro Projekt zwischen 10 Prozent und 50 Prozent liegen und von Kalenderjahr zu Kalenderjahr variieren. Mit dem letzten Punkt geht das Ministerium auf Kritik aus der Solarthermiebranche ein, die ihre Produkte aufgrund schwankender Erzeugung in den bisherigen iKWK-Ausschreibungen gegenüber Wärmepumpen und Geothermie benachteiligt sah.

22.11.2019 | Autor: Guido Bröer | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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