Baden-Württemberg: Förderung für Kommunen, Firmen und Vereine

Montage eienes großen Solarkollektors auf einem Fabrikdach.Peter Aselmann/Rothaus
Auch die Nutzung erneuerbarer Energie in Unternehmen, wie hier bei der Brauerei Rothaus, wir jetzt vom Land Baden-Württemberg wieder bezuschusst.
Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine können sich seit heute wieder um Fördermittel aus dem Programm „Klimaschutz-Plus“ des Landes Baden-Württemberg bewerben.

Mit Zuschüssen in Höhe von 10 Millionen Euro will das Land diese Akteure im Jahr 2020 bei der Gebäudesanierung unterstützen.

Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ besteht aus drei Säulen: Im CO2-Minderungsprogramm gewährt das Land einen einmaligen Zuschuss für Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die technische Gebäudeausstattung und die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien. Mit dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramms will das Umweltministerium Sachkompetenz im Klimaschutz ausbauen und Kommunen sowie andere Akteure zur Einführung eines Energiemanagements oder einer Informations- und Beratungsstruktur zu Klimaschutz und Klimawandel ermutigen und befähigen. Um energieeffiziente Sanierungen anzureizen, werden darüber hinaus Vorhaben mit besonderen Effizienzstandards gefördert.

Erstberatung zur Abwärmenutzung

In den vergangenen beiden Jahren bezuschusste das Land die Beratung zur Erhebung und Bewertung von Potenzialen und Maßnahmen für eine mögliche Abwärmenutzung lediglich bei kleinen und mittleren Unternehmen. Ab sofort können sich auch die größeren Unternehmen um Fördermittel für diesen Zweck bewerben. Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller erläutert: „Abwärme kann einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Sie fällt vor allem bei größeren Unternehmen an. Dieses Potenzial müssen wir heben und nutzen.“ Daher begrüße er die Anpassung des Förderprogramms ausdrücklich.
 
Kommunen, Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Vereine können ihre Anträge bis einschließlich 30. November 2020 einreichen. Dies gilt vorbehaltlich einer früheren Ausschöpfung der Mittel.
 
Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Umweltministeriums unter www.um.baden-wuerttemberg.de.

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