Doppelte Solarpflicht in Hamburg

Photovoltaikanlage im Vordergrund, im Hintergrund die Skyline von HamburgFoto: www.mediaserver.hamburg.de / Cornelius Kalk
Der Hamburger Senat hat den Entwurf für die Novelle des Hamburger Klimaschutzgesetzes und einen Klimaplan beschlossen. Sie sollen erneuerbare Energien in der Hansestadt voranbringen. Dies gilt insbesondere für die Photovoltaik, aber auch die Solarthermie.

Mit dem Klimaschutzgesetz gibt es eine doppelte Solarpflicht in Hamburg. Hausbesitzer sollen künftig auf den Dächern ihrer Gebäude Photovoltaikanlagen betreiben. Dies ist im zweiten Absatz des Paragrafen 16 des Gesetzentwurfs geregelt. Die Verpflichtung soll ab dem Jahr 2023 für neue und ab 2025 auch für bestehende Gebäude gelten, sofern bei diesen die Dachhaut vollständig erneuert wird. Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Größe der Anlagen. In Absatz 1 wird allerdings erklärt, die Stadt Hamburg strebe langfristig an, „dass alle geeigneten Dachflächen möglichst in Kombination mit Gründächern und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Schutzes von Bäumen im Stadtgebiet soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar zur Stromerzeugung durch die Nutzung solarer Strah- lungsenergie genutzt oder zur Verfügung gestellt werden.“

Bislang stand der Gesetzentwurf nicht auf der Tagesordnung der Hamburger Bürgerschaft. Noch vor einigen Wochen ist es das Ziel der Koalition gewesen, das Klimaschutzgesetz bereits Anfang Dezember einzubringen. Der nächste mögliche Termin ist nun der 18 Dezember. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat am 4. Dezember allerdings in einer Regierungserklärung in der Hamburgischen Bürgerschaft bereits die Klimaschutzziele des Senates erläutert. Zuvor hatte der rot-grüne Senat den Klimaplan und auch den Gesetzentwurf nach monatelangen Beratungen beschlossen.

Vorgaben für erneuerbare Energien in Wärmenetzen

Verbunden mit dem Gesetz ist auch eine Verpflichtung, erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung in Bestandsgebäuden einzusetzen, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Hauseigentümer, die nach dem 30. Juni 2021 ihre Heizung erneuern oder nachträglich einbauen, müssen mindestens 15 Prozent ihres Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Hier folgt der Hamburger Senat bewusst den Regelungen in Baden-Württemberg. Die 15 Prozent gelten auch als erreicht, wenn eine Solarthermieanlage mit einer Aperturfläche von 0,04 Quadratmetern je Quadratmeter Nutzfläche installiert ist. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sollen 0,03 Quadratmeter reichen.

Solarthermie im großen Maßstab kann künftig eine deutlich stärkere Rolle in Hamburg in Verbindung mit Wärmenetzen spielen. Denn die Wärmeversorger sollen „Dekarboniserungsfahrpläne“ vorlegen. Konkret bedeutet dies, dass sie bis Ende 2029 mindestens 30 Prozent der in ihren Netzen verteilten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen müssen.

Anschluss- und Benutzungszwang

Zudem will der Senat das schon im Rahmen des jetzigen Hamburger Klimaschutzgesetzes bestehende Recht ausdehnen, bestimmte Arten und Techniken der Wärmeversorgung in Quartieren vorzuschreiben. Das gilt insbesondere für den Anschluss an und die Nutzung von Wärmenetzen. Bislang wurde dem Senat dieses Recht nur für neue Gebäude eingeräumt. Künftig soll dies auch bei bestehenden Gebäuden möglich sein.

Die Verwaltung soll den gesetzlichen Auftrag erhalten, Wärme- und Kältepläne zu erstellen. Sie sind dann bei städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen.

Im Einzelfall gibt es für Hausbesitzer Ausnahmen, zum Beispiel wenn eine Photovoltaikanlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Tschentscher betonte in seiner Regierungserklärung: „Es gilt immer der Grundsatz, dass die damit einhergehenden Investitionen auch wirtschaftlich vertretbar sein müssen.“

Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) erklärt: „Neben Investitionen, Förderung und Innovation brauchen wir in manchen Bereichen auch neue Regeln und Pflichten, damit wir schneller vorankommen, um unsere Ziele zu erreichen. Wir legen deshalb das anspruchsvollste und weitreichendste Klimaschutzgesetz Deutschlands vor und betreten damit zum Teil auch juristisches Neuland.“

Kritik von der Opposition

Bei der Opposition stößt der Gesetzentwurf auf Kritik. So bemängelt CDU-Fraktionschef André Trepoll, private Haushalte seien massiv beeinträchtigt. Er bemängelt besonders die Photovoltaik-Pflicht. Stephan Jersch von der Partei Die Linke gehen Klimaschutzgesetz und Klimaplan im Verkehr nicht weit genug. Die FDP beschwert sich, das Gesetz gängele die Hamburger mit Verboten. Und die AfD sieht im Gesetz einen Ausdruck von „Klimahysterie“.

Den Entwurf des Hamburger Klimaschutzgesetzes finden Sie hier. Und dies ist der Link zum geplanten Hamburger Klimaplan.

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