Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert

Die Fassade eines mehrstöckigen Gebäudes wird im Zuge einer Sanierung gedämmt.Foto: Colourbox
Die Dämmung hat im Rahmen der Gebäudesanierung noch viel Potenzial.
Das Land Baden-Württemberg verlängert die Antragsfrist für das Förderprogramm Klimaschutz-Plus. Zehn Millionen Euro stehen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden und nicht-investive Klimaschutzaktivitäten zur Verfügung.

Zum Monatswechsel November auf Dezember führte das baden-württembergische Umweltministerium das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ mit wenigen Änderungen fort. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) hin. Sie begleitet das Programm inhaltlich.

Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für ihre Klimaschutzbemühungen Geld vom Land. Anträge können sie bis zum 30. November 2020 einreichen – vorausgesetzt der Fördertopf ist bis dahin noch gefüllt.

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus besteht aus drei Programmteilen: dem CO2-Minderungsprogramm, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm sowie dem Programm zur nachhaltigen, energieeffizienten Sanierung.

CO2-Minderungsprogramm

Ob ein Antragsteller die Gebäudehülle saniert, die technische Gebäudeausrüstung modernisiert oder die Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umstellt: Beim CO2-Minderungsprogramm wird jede eingesparte Tonne des Klimagases bei Nichtwohngebäuden mit jeweils 50 Euro belohnt. Der Zuschuss kann einen Wert von 30 Prozent der förderfähigen Investitionen erreichen, maximal 200.000 Euro.

Eine Neuerung gibt es für Kommunen sowie Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Für Sanierungen von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen sind diese in Klimaschutz-Plus nicht mehr zuwendungsberechtigt. Sie können jedoch auf die Angebote der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundes zurückgreifen.

Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm

Das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm soll nicht-investive Klimaschutzaktivitäten anreizen. Es umfasst insgesamt elf förderfähige Maßnahmen, darunter Aufwendungen für die Beratung zu geplanten Blockheizkraftwerken (BHKW) oder auch für moderierte Energieeffizienztische.

Kommunen, die sich am European Energy Award beteiligen, erhalten einen pauschalen Zuschuss. Erstmals können auch Unternehmen beliebiger Größe Unterstützung für eine Erstberatung zur Nutzung von Abwärme abrufen. Eine Förderung erhalten auch kleine und mittlere Unternehmen, die ein systematisches Energiemanagement aufbauen oder dieses weiter verbessern wollen. Hierfür nicht mehr zuwendungsberechtigt sind dagegen Kommunen. Für sie bietet die Kommunalrichtlinie des Bundes mittlerweile eine ähnlich attraktive Förderung an.

Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung

Dieser Programmteil gewährt eine Zusatzförderung für Antragsteller, die in einschlägigen Programmen des Kultus- und Finanzministeriums eine Förderung für Schulsanierungen beantragt haben. Vorhaben, die den KfW 70-Standard beziehungsweise den KfW 55-Standard erreichen, erhalten einen attraktiven Bonus.

Antragstellung und Informationen

Die Verwaltungsvorschrift, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm gibt es unter:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus/

Die L-Bank beantwortet Verfahrensfragen und nimmt die Förderanträge entgegen:
https://www.l-bank.de

Für inhaltliche Fragen steht auch das Expertenteam der KEA-BW gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
https://www.kea-bw.de/foerderberatung

10.12.2019 | Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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