Kompromiss beim Klimapaket: EEG-Umlage soll stärker sinken

Portät des Bundesgeschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe Sascha Müller Kraenner kommentiert den Kompromiss zum KlimapaketFoto: DUH
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 reicht nicht aus.“
Die Nachbesserung beim Klimapaket geht laut DUH in die richtige Richtung, reicht aber für das Erreichen der Klimaziele und den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht aus.

Bund und Länder haben sich beim Klimapaket auf einen Kompromiss geeinigt. Der Einstiegspreis für CO2-Emissionen, der ursprünglich bei 10 Euro pro Tonne geplant war, soll nun ab 2021 bei 25 Euro liegen. Ab dem Jahr 2022 soll er 30 Euro betragen und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Die zusätzlichen Einnahmen wollen Bund und Länder laut dem Kompromiss zur Senkung der EEG-Umlage verwenden.

„Das ist ein sehr gutes Signal für den Klimaschutz – und ein Lichtblick nach den enttäuschenden Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Madrid. Mit dieser Einigung zeigen die Bundesregierung und die Regierungen der Länder, dass sie beim Emissionshandel doch ernsthafte Schritte gehen wollen. Der Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 im Verkehrs- und Gebäudesektor entspricht – wie von uns gefordert – dem Zertifikatepreis im europäischen Emissionshandel“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sieht den Kompromiss beim Klimapaket kritischer: „Mit dem Kompromiss zum Klimasteuergesetz und dem CO2-Preis bewegt sich die Große Koalition zumindest in die richtige Richtung. Dass sich CDU/CSU und SPD endlich dazu durchringen konnten, einen höheren CO2-Preis anzusetzen und durch die Senkung der EEG-Umlage die Erneuerbaren Energien günstiger zu machen, zeigt, dass der Druck der Klimabewegung Wirkung entfaltet. Allerdings reicht auch der Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 noch nicht dafür aus, die klimapolitische Wahrheit zu beziffern. Das Klimaziel der Regierung kann so nicht erreicht werden.“ Müller-Kraenner fordert, dass als nächstes die Bundesregierung die unsinnige Abstandsregelung für neue Windenergie-Anlagen zurücknehmen und das nationale Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren in 2030 in einer umfassenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes verankern müsse.

Auch der BDEW begrüßt, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung genutzt werden sollen, um die EEG-Umlage zu senken. Damit könnten gleich mehrere Ziele erreicht werden: Zum einen würde es alle Haushalte in Deutschland beim Strompreis entlasten. In Zeiten, in denen die staatlichen Abgaben und Umlagen über die Hälfte des Strompreises ausmachen, wäre das ein wichtiges Signal an die Verbraucher. Zum anderen würden umweltfreundliche strombasierte Anwendungen wie die Elektromobilität oder Wasserstoff wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen Energieträgern wie Heizöl, Benzin oder Diesel werden.

„Damit Klimaschutz im Verkehrs- und Gebäudesektor wirklich gelingt, wird ein CO2-Preis alleine jedoch nicht reichen. Wir brauchen hier vor allem auch einen zügigen Ausbau der Elektromobilität und die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen“, so Andreae.

16.12.2019 | Quelle: BDEW, DUH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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