Höhere Förderung von Erneuerbaren und Energieeffizienz bei der KfW Bank
So gibt es bei der Sanierung eines Wohngebäudes zu einem „KfW Effizienzhaus 55“ einen Tilgungszuschuss von 40 Prozent. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Das heißt, bis zu 48.000 Euro des Kredites müssen Bauherren nicht zurückzahlen. Bei Projekten mit einer geringeren Effizienz sinkt der Tilgungszuschuss. Die KfW unterstützt so die gewünschte Förderung von erneuerbaren Energien durch die Bundesregierung.
Ziel des Programms ist es, Gebäude so zu sanieren, dass sie möglichst deutlich unter den Anforderungen der Energieeinsparvervordnung bzw. künftig des Gebäudeenergiegesetzes liegen. Bauherren können dabei sowohl auf eine gute Dämmung als auch auf den Einsatz erneuerbarer Energien setzen. So lassen sich die Anforderungen an ein Effiizienzhaus leichter erfüllen, wenn Holzheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen die Wärme liefern. Dies unterstreicht die Förderung von Erneuerbaren durch die KfW.
Einzelmaßnahmen weiterhin förderfähig
Auch Einzelmaßnahmen an Gebäuden bekommen einen höheren Tilgungszuschuss. Er steigt auf 20 Prozent bei einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro.
Allerdings hat die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen neu geordnet. Einige Förderbereich fallen weg. Diese wickelt nun ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) ab. Die KfW fördert als Einzelmaßnahme schon seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr Öl- und Gas-Brennwert-Heizungen sowie ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Weggefallen ist auch das „Heizungspaket“ und das „Lüftungspaket“.
Ölheizungen sind out
Seit dem 1. Januar 2020 fördert die KfW auch bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage). Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann laut KfW ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger aber weiterhin berücksichtigt werden.
Öl ist generell out bei der KfW. Wollen Bauherren in einem KfW-Effizienzhaus eine Öl-Heizung installieren lassen, so können Sie seit Beginn des Jahren keine Förderung mehr erhalten. Und auch kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, die aber auch Öl verwenden, sind nicht mehr förderfähig.
Ausdrücklich weiterhin bezuschusst die KfW Solarthermie- und Pelletsanlagen sowie Holzvergaser und Wärmepumpen. Eine Förderung kann es weiterhin auch bei Gas-Brennwertheizungen geben, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden.
Tilgungszuschuss oder Zuschuss
Alternativ stehen bei den förderfähigen Maßnahmen und den kompletten Sanierungen auch reine Investitionszuschüsse zur Verfügung, wenn Bauherren keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen wollen. Die Höhe des reinen Zuschusses ist jetzt mit dem Tilgungszuschuss identisch.
Tilgungszuschüsse gibt es ebenso, wenn ein Haus neu gebaut wird. Auch hier gibt es eine Förderung Erneuerbarer. Bei einem „KfW Effizienzhaus 40 Plus“, das in der Regel eine Photovoltaikanlage erfordert, steigt die Förderung auf 25 Prozent. Bei einem „KfW Effizienzhaus 40“ beträgt die Förderung 20 und bei einem neuen „KfW Effiizienzhaus 55“ 15 Prozent. Die KfW steuert hier einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro bei.
Förderung von Nichtwohngebäuden
Die KfW fördert auch zu sanierende Nichtwohngebäude. Hier hängt der maximale Tilgungszuschuss von den Quadratmetern ab. Je Quadratmeter sind es 275 Euro. Der Tilgungszuschuss bei einem „Effizienzhaus 70“ liegt bei 27,5 Prozent, bei einem „Effizienzhaus 100“ bei 20 Prozent. Einzelmaßnahmen bezuschusst die KfW auch im Nichtwohngebäudebereich mit 20 Prozent bei einem maximalen Zuschuss von 200 Euro je Quadratmeter.
Nähere Informationen zu den Anboten der KfW gibt es unter dieser Internetadresse.
8.1.2020 | Autor: Andreas Witt | solarserver.de
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