Petition: Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom verlängern

Taschenrechner wird von Händen hochgehalten. Im Hintergrund eine Photovoltaikanlage auf einem Dach.Foto: Andre Nery / stock.adobe.com
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom sollten Anlagenbetreiber auch nach 20 Jahren weiterhin erhalten. Somit könnten intakte, aber nicht mehr wirtschaftlich rentable Anlagen weiter in Betrieb bleiben. Und so würden sie weiterhin zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen können. Dies fordert ein Mitglied des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. in einer Petition an den Deutschen Bundestag. Das DEN unterstützt diese Eingabe.

Die Petition zur Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom kann nun im Internet gelesen, diskutiert und unterstützt werden: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2019/_11/_29/Petition_102934.html. Hier ist sie unter dem Titel „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Verlängerung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen“ mit der ID 102934 zu finden.

Mit der Petition soll eine Verlängerung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom erreichen. Die betrifft vor allem Betreiber von PV-Anlagen, bei denen nach 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz die gesetzliche Vergütung ausläuft.

In der Begründung erkärt die Petition, gemäß dem Vorhaben der Bundesregierung solle bis 2050 die Stromversorgung klimaneutral erfolgen. Dazu sei auch. ein jährlicher Zubau von Photovoltaikanlagen von 15 bis 20 GW erforderlich. Zurzeit betrage der jährliche Zubau jedoch nur 3 GW (2018). „Die Situation wird sogar noch verschärft, wenn ab 2020 bestehende PV-Anlagen aus der Einspeisevergütung fallen und nicht alle Betreiber eine rentable Anschlussverwendung für ihre Anlage haben“, so die Petition. Vollkommen intakte PV-Anlagen drohe dann eventuell sogar der Rückbau und die Verschrottung. Dem könne der Gesetzgeber etwas engegen setzen, wenn er die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom verlängere.

Der Petitent schlägt eine Verlängerung der Einspeisevergütung für einen gewissen Teil aller alten Anlagen um zunächst 10 Jahre vor. Sie sollen einen Vergütungssatz erhalten, der rund 3 Euro-Cent über dem Marktpreis für Solarstrom an der Leipziger Börse liegen solle. Nach derzeitigem Stand wären das etwa 6 Cent. 

10.1.2020 | Quelle: Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. | solarserver.de
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