Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien im Heizungskeller

Ein Monteur installiert einen Solarwärmekollektor auf dem Dach.Foto: BDH
Kann beim Austausch für die Heizung hohe Förderung bringen: eine Solarthermieanlage. Insbesondere in Form einer sogenannten Hybridheizung.
Seit Anfang des Jahres können Hauseigentümer bei der Umrüstung ihrer Heizung auf regenerative Energien mit satten finanziellen Zuschüssen rechnen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt wie es geht.

Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang des Jahres für erneuerbare Energien hohe Zuschüsse erhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale aus NRW hin. Fast die Hälfte der Kosten für das neue Heizsystem übernimmt der Staat. Der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt.

Grün ist ohnehin Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket, denn ohne erneuerbare Energien gibt es gar keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Die Verbraucherzentrale NRW hat zusammengestellt, wann die hohen Zuschüsse für erneuerbare Energien im Heizungskeller greifen.

So sieht die Förderung aus

Wer von Gasheizungen auf Anlagen umsteigt, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, erhält 35 Prozent Zuschuss. Das gilt für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Klassisch ist bei diesen sogenannte Hybridheizungen die Einbindung einer Solarwärmeanlage. Denkbar ist aber auch die Kombination mit einer Wärmepumpe. Anlaufstelle für diese Förderungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Sonderprämie für Ölheizungsaustausch

Die Fördersätze erhöhen sich um zehn Prozentpunkte, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent.

20 Prozent für solaren Wärmespeicher

Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel, Wärmespeicher und Steuerung für eine Solarwärmeanlage bereits einzubauen, die Kollektoren aber erst später aufs Dach zu montieren. Stichproben überprüfen, ob das auch tatsächlich geschieht.

Zuschüsse für Dämmung

Alle geförderten Systeme können die laufenden Heizkosten senken – wenn die Bedingungen stimmen. Eine Wärmepumpe etwa läuft nur effizient, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pelletheizungen, Gaskessel und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Das macht sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch für Dämmmaßnahmen gibt es nun eine großzügige Förderung als bislang: 20 statt wie bisher 10 Prozent sind als direkter Zuschuss der KfW-Bank möglich. Alternativ können Privatleute dieselbe Summe über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.

Schnelles Handeln

Wer erst seit 2002 in seinem Eigenheim wohnt, sollte eine alte Heizung ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik ersetzen, bevor sie 30 Jahre alt ist. Dann gilt eine gesetzliche Austauschpflicht und es gibt keinen Anspruch auf Förderung mehr.

14.1.2020 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de
© EEM Energy & Environment Media GmbH

Close