Förderung für Sonnenhäuser verbessert

Sonnenhaus mit großen Solarthermieanlagen auf dem Dach und an der FassadeFoto: Markus Aichhorn / Sonnenhaus-Institut
Auch für Sonnenhäuser mit mehr als 50-prozentiger Deckung des Jahreswärmebedarfs über Solarthermie verbessern sich die Förderkonditionen.
Die Förderung für Sonnenhäuser (Solaraktivhäuser) wird durch stark verbesserte Förderkonditionen des BAFA und der KfW nun noch attraktiver. Nach Darstellung des Sonnenhaus-Instituts werden Mehrkosten für eine überwiegende Solarbeheizung von Gebäuden teilweise komplett gefördert.

Die Bundesregierung hat die Förderung für Sonnenhäuser jetzt noch weiter verbessert. Durch die seit dem 1. Januar 2020 geltenden BAFA-Zuschüsse sowie höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse der KfW-Bankengruppe ab 24. Januar 2020 zahlen sich die Mehrkosten für klimaschonende Anlagen jetzt noch schneller zurück, wenn sie nicht sogar komplett gefördert werden.

Prozentuale Förderung noch attraktiver

In Sonnenhäusern decken große Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen bei der gängigen Anlagenauslegung zwischen 50 und 70 Prozent des Energiebedarfs mit Hilfe der Sonne. Zwar wurde in den überarbeiteten Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Innovationsförderung für Sonnenhaus-Heizungen durch eine prozentuale Förderung ersetzt. „Die neue prozentuale Förderung ist für Bauherren aber mindestens genauso attraktiv“, betont Georg Dasch, 1. Vorsitzender des Sonnenhaus-Institut e.V. 

Für die große Solarthermie-Anlage auf einem Sonnenhaus („Solaraktivhaus“ in der BAFA-Richtlinie) erstattet das BAFA 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Wärmepumpen, die alternativ in Kombination mit einer Photovoltaikanlage solarstromgeregelt in manchen Sonnenhäusern zum Einsatz kommen, beträgt der Fördersatz 35 Prozent. Mit diesen Sätzen werden die Mehrkosten für die Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts zu 80 bis 100 Prozent abgedeckt. 

Neue KfW-Förderung tritt am 24. Januar in Kraft 

In dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (153) hat auch die KfW die Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie den Kreditbetrag deutlich erhöht. Die neuen Förderkriterien treten am 24. Januar 2020 in Kraft und betreffen auch die Förderung für Sonnenhäuser. Der maximale zinsgünstige Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus. Die Tilgungszuschüsse wurden jeweils um 10 Prozentpunkte erhöht.

Beim KfW-Effizienzhaus 55 gewährt die KfW nun einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf einen Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro. Das sind 18.000 Euro je Wohneinheit. 

Dazu kann noch ein Zuschuss für die Baubegleitung von 50 Prozent bis maximal 4000 Euro beantragt werden. „Bei einem Einfamilienhaus sind das circa 2500 Euro, die dann nochmals zu den 18.000 Euro dazu kommen“, sagt Rainer Körner, 2. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts. „Wir empfehlen allerdings, gleich auf KfW-Standard 40 oder 40 Plus zu gehen. Mit der Sonnenhaus-Technik sind die besseren Standards leicht zu erreichen und die Förderung ist nochmals deutlich lukrativer.“ Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus werden 25 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag erlassen. Das entspricht einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. 

Über Details der neuen Förderkonditionen für Neubau und Sanierung informieren die Fachleute des Sonnenhaus-Instituts. Sie helfen auch bei der Antragstellung. Kontaktdaten und Informationen über das Sonnenhaus-Bau- und Energiekonzept finden sich in Internet unter www.sonnenhaus-institut.de

22.1.2020 | Quelle: Sonnenhaus-Institut e.V. | solarserver.de
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