Förderung von erneuerbaren Energien und Effizienz bei KfW steigt ab heute

Haupteingang der KfW-BankFoto: KfW
Neue Förderbedingungen gelten ab heute bei der KfW
Ab heute, dem 24. Januar 2020, haben sich die Zuschüsse für energetische Maßnahmen und effiziente Gebäude bei der bundeseigenen KfW Bank stark erhöht. Damit setzt die Bundesregierung einen weiteren Teil ihres Klimapaketes 2030 um. Unter anderem steigt die Förderung von erneuerbaren Energien.

Beispielsweise steigt jetzt der Tilgungszuschuss für die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem „KfW Effizienzhaus 55“ auf 40 Prozent. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Das heißt, bis zu 48.000 Euro des Kredites müssen Bauherren nicht zurückzahlen. Bei Projekten mit einer geringeren Effizienz sinkt der Tilgungszuschuss. Die KfW unterstützt so die gewünschte Förderung von erneuerbaren Energien durch die Bundesregierung.

Ziel des Programms ist es, Gebäude so zu sanieren, dass sie möglichst weit unter den Anforderungen der Energieeinsparvervordnung – künftig des Gebäudeenergiegesetzes –liegen. Bauherren können dabei sowohl auf eine gute Dämmung als auch auf den Einsatz erneuerbarer Energien setzen. Holzheizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen die Wärme liefern, lassen sich die Anforderungen an ein Effizienzhaus leichter erfüllen. So betreibt die KfW die Förderung von Erneuerbaren auf indirekte Weise. Alternativ zur verbesserten Effizienzhausförderung der KfW gibt es bereits seit dem Januar geänderte Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Heizungssanierung mit erneuerbaren Energien.

Einzelmaßnahmen sind weiterhin förderfähig

Dafür ist die Förderung von Heizungssanierungen durch die KfW zwar entfallen. Weggefallen ist auch das „Heizungspaket“ und das „Lüftungspaket“. Aber auch bei der KfW werden weiterhin sogenannte Einzelmaßnahmen an Gebäuden wie Fassadendämmung oder Fenstersanierung gefördert. Und das sogar mit einem höheren Tilgungszuschuss. Er steigt auf 20 Prozent bei einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro.

Ölheizungen sind out

Seit dem 1. Januar 2020 fördert die KfW auch bei der Sanierung zum KfW-Effizienz­haus keine Wärmeerzeuger auf Basis des Energie­trägers Heizöl mehr (z. B. Öl-Brennwert­kessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage). Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann laut KfW ein nicht förderfähiger Wärme­erzeuger aber weiterhin berücksichtigt werden.

Öl ist generell out bei der KfW. Auch kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, die aber auch Öl verwenden, sind nicht mehr förderfähig.

Ausdrücklich weiterhin bezuschusst die KfW im Rahmen der Effizienzhausförderung Solarthermie- und Pelletsanlagen sowie Holzvergaser und Wärmepumpen. Eine Förderung kann es weiterhin auch bei Gas-Brennwertheizungen geben, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden.

Tilgungszuschuss oder direkterZuschuss

Alternativ stehen bei den förderfähigen Maßnahmen und den kompletten Sanierungen auch reine Investitionszuschüsse zur Verfügung, wenn Bauherren keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen wollen. Die Höhe des reinen Zuschusses ist jetzt mit dem Tilgungszuschuss identisch.

Tilgungszuschüsse gibt es ebenso, wenn ein Haus neu gebaut wird. Auch hier gibt es eine Förderung erneuerbarer Energien. Eine besondere Rolle kommt dabei der Photovoltaik zu. Bei einem „KfW Effizienzhaus 40 Plus“, das in der Regel eine Photovoltaikanlage erfordert, steigt die Förderung auf 25 Prozent. Beim „KfW Effizienzhaus 40“ beträgt die Förderung 20 und bei einem neuen „KfW Effiizienzhaus 55“ 15 Prozent. Die KfW steuert hier maximal einen Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro bei.

Förderung von Nichtwohngebäuden

Die KfW fördert auch Sanierungsfälle bei Nichtwohngebäuden. Hier richtet sich der maximale Tilgungszuschuss nach den Quadratmetern. Je Quadratmeter gewährt die Förderbank bis zu 275 Euro. Der Tilgungszuschuss bei einem „Effizienzhaus 70“ liegt bei 27,5 Prozent, bei einem „Effizienzhaus 100“ bei 20 Prozent. Einzelmaßnahmen bezuschusst die KfW auch im Nichtwohngebäudebereich mit 20 Prozent bei einem maximalen Zuschuss von 200 Euro je Quadratmeter.

Nähere Informationen zu ihren Sanierungsangeboten präsentiert die KfW auf ihren Internetseiten. Seit heute gilt deren neues Merkblatt.

24.1.2020 | Andreas Witt / gb | solarserver.de
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