Kohleausstieg ohne Pläne für erneuerbare Energie

Kohlekraftwerk mit Windrädern. Noch ist der Kohleausstieg ohne Pläne für erneuerbare Energie.Foto: Stefan Loss / stock.adobe.com
Der Kohleausstieg braucht Pläne für erneuerbare Energie.
Verbände kritisieren, dass die Bundesregierung die Chance verpasst hat, mit dem Kohleausstiegsgesetz den Ausbau der Erneuerbaren im Stromsektor verbindlich zu regeln.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reduzierung und zum Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle beschlossen. „Der Verzicht auf die Nutzung der Energieträger Braun- und Steinkohle ist überfällig, um die Klimaziele zu erreichen und das Energiesystem auf Basis Erneuerbarer Energien flexibler, intelligenter und kostengünstiger zu gestalten“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. „Problematisch ist, dass der Gesetzentwurf weit hinter dem Ergebnis der Kommission Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung zurückbleibt. Darüberhinaus ist der beschriebene Reduktionspfad zögerlich und wird den Erfordernissen des Klimaschutzabkommens von Paris nicht gerecht.“ Zudem kritisiert Peters, dass entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen der Kommission verbindliche Regelungen fehlen, die das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren im Stromsektor bis 2030 ermöglichen.

Dass der Kohleausstieg ohne Pläne für erneuerbare Energie vorgesehen ist, sehen auch andere kritisch. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. setzt sich für den schnelleren Ausbau der Photovoltaik ein: „Es ist gut, dass nach dem Atomausstieg nun auch der Kohleausstieg gesetzlich fixiert wird. Wer A sagt, muss aber auch B sagen und rechtzeitig für klimafreundliche Alternativen sorgen. Es ist unbestritten, dass der Solarenergie dabei eine entscheidende Rolle zukommt. Zur Umsetzung der Klimaschutzziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke muss ihr Ausbau nun schnell vervielfacht werden.“

52 GW-Förderdeckel für die Photovoltaik muss weg

Längst überfällig ist laut Körnig der Fall des 52 GW-Förderdeckels für die Photovoltaik im EEG. Die Entdeckelung dulde keinen Aufschub mehr, da bereits im April mit einem Erreichen der 52 Gigawatt-Marke gerechnet werden muss und ohne Förderung kaum noch neue Solardächer errichtet werden. „Wird diese Zusage weiter verschleppt oder als Verhandlungspoker missbraucht, wird nach dem Markteinbruch bei der Windkraft auch der Photovoltaik-Markt in Deutschland weitgehend zum Erliegen kommen. Auch ein nur vorübergehendes Aussetzen der Förderung hätte gravierende Auswirkungen für die Branche mit ihren rund 30.000 Beschäftigten und die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik.“

Umgehende Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens gefordert

Eigentlich war die Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels im Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits zum Jahresende 2019 vom Bundeskabinett im Rahmen der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm 2030 zugesagt worden. Der BSW fordert die umgehende Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Beseitigung des Solardeckels mittels einer Fraktionsinitiative im Bundestag unter Nutzung eines „Omnibusgesetzes“. Nur so könne der Deckel noch rechtzeitig fallen und ein Markteinbruch vermieden werden.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung sieht generell Handlungsbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien: „Nach dem heutigen Beschluss der Bundesregierung zum Kohleausstieg gehören jetzt erst recht die erneuerbaren Energien auf die Tagesordnung.“ Die dena bewertet es als positiv, dass sich zumindest bei den Abstandsregelungen für Windkraft an Land Kompromisslösungen abzeichneten. Die Debatte über zu rigide Abstandsregelungen hätte den Markt verunsichert.

Mehr Anreize für Neubau, neue Perspektiven für Altanlagen

Der Einbruch beim Bau neuer Anlagen ist aus Sicht der dena nicht der einzige Grund für den Ernst der Lage. Hinzu komme, dass der Strombedarf durch neue Anwendungen in Verkehr, Industrie und Gebäuden voraussichtlich steigen wird und dass ab dem kommenden Jahr immer mehr Altanlagen ihren Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verlieren werden. Somit sei der Weiterbetrieb gefährdet. Nach Berechnungen der dena sind bis 2030 Wind-Onshore-, Photovoltaik- und Biogasanlagen mit einer Kapazität von über 51 Gigawatt davon betroffen. Zum Vergleich: Das entspricht etwa einem Viertel der gesamten installierten Leistung, die die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 für das Jahr 2030 anstrebt. Gleichzeitig wächst der Bedarf vieler Unternehmen nach grünem Strom, um eigene Klimaziele zu realisieren. All das macht es problematisch, dass der Kohleausstieg ohne Pläne für erneuerbare Energie verbunden ist.

29.01.2020 | Quelle: BEE, BSW, dena | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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