Hessen: Photovoltaik für Mieter
Strombezieher sind oft der Überzeugung, dass Grüner Strom mehr kostet. Daher schrecken private Verbraucher vor einem Wechsel zu Ökostrom-Anbietern zurück. Da stellt sich umweltbewussten Verbrauchern die Frage: Was machen, wenn der Wunsch nach bezahlbarem Ökostrom vorhanden ist? Ein Wechsel des Anbieters bringt, wie eine aktuelle Untersuchung des „Marktwächters Energie“ der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, meist nur im ersten Jahr einen echten Vorteil. Die Lösung: Hessen setzt auf Photovoltaik für Mieter. Der Geschäftsführer der LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (LEA), Karsten McGovern, erläutert: „Das Land Hessen möchte den Mietern den Zugang für Mieterstrom ermöglichen, um diese an der Energiewende direkt zu beteiligen. Die LEA berät Vermieter von größeren Wohnanlagen zu Möglichkeiten der Eigenstromproduktion und Vermarktung als Mieterstrom.“
Mieter als Direktverbraucher
Der Mieter als Verbraucher soll bei Neubauten oder bei der energetischen Sanierung der Wohnhäuser mit einer dezentralen, alternativen Stromerzeugung die Chance erhalten, zum Direktverbraucher zu werden. Das Mieterstromgesetz legt fest, dass in einem Vertrag mit dem Energieanbieter so ein langfristig stabiler Strompreis vereinbart werden kann, der bis zu zehn Prozent unter dem Strompreis des Grundversorgers am Ort liegt.
Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Immobilienverwalter Hessen e.V. erläutert die Grundbedingungen, die ein Wohnobjekt mitbringen muss, damit es für das Mieterstrommodell interessant ist. „Bei Fragen zur Umsetzung des Modells wenden sich Eigentümer oder Verwalter am besten an ihren Versorger oder einen spezialisierten Dienstleister. Diese haben bereits Erfahrungen mit Projekten solcher Art und können eine individuelle Umsetzbarkeit einschätzen.“ Derzeit besteht noch eine schwierige rechtliche Situation, die durch die zurzeit laufende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zukünftig vereinfacht werden könnte. Zukünftig würde für die Zustimmung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage eine einfache Mehrheit reichen. Insofern trifft man das Konzept „Mieterstrom“ derzeit eher bei Mietshäusern oder im Neubau an. „Bei Neubauten ist der große Vorteil, dass das Konzept bereits in der Projektierung eingeplant wird. Dadurch kann man sowohl rechtlichen als auch technischen Problemen bereits vorher entgegentreten“, sagt Merkel. Photovoltaik für Mieter lässt sich dann einfacher umsetzen.
Wertsteigerung der Immobilie
Nach den bisher gesammelten Erfahrungen geht man von mindestens elf Wohneinheiten aus, wobei die Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit grundsätzlich von zahlreichen Bedingungen abhängt. Erfreulich sind zwei aktuelle richtungsweisende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen der Begriff der Kundenanlage, der gerade bei Mieterstromanlagen sehr relevant ist, neu definiert wird. Hierbei geht es um die Größe einer Kundenanlage und deren Lage. Innerhalb einer Kundenanlage müssen keine Netznutzungsentgelte bezahlt werden. Eine Grundlage für günstigen Mieterstrom in Form von Photovoltaik für Mieter.
Aus Sicht von Immobilienbesitzern kann das Mieterstrommodell Vorteile für den Vermieter und auch Mieter aufweisen. „Grundsätzlich resultiert daraus eine Kostenreduzierung für den Mieter und eine Wertsteigerung der Immobilie. In Zeiten des steigenden Klimabewusstseins wird der Einsatz Erneuerbarer Energien auch zu einer ideologischen Frage. Hier können vermietende Eigentümer sicherlich bei Mietern punkten. Außerdem profitieren die Mieter von günstigerem Strom, ein weiterer Pluspunkt für den Vermieter. Dies kann auch bei der Neuvermietung ein Argument sein – sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gebieten“, so Merkel.
25.02.2020 | Quelle: LEA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH