Erneuter Countdown für Windkraft und Photovoltaik

Ortsansicht mit Windkraftanlagen im HintergrundFoto: wkbilder / stock.adobe.de
In die Diskussion um Abstandsregeln für Windkraftanlagen ist etwas Bewegung gekommen, nachdem das Wirtschaftsministerium nicht mehr auf eine bundesweit einheitliche Regelung zu Abständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung besteht. Doch noch sind die wichtigen Details nicht abgestimmt. Das soll möglichst bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März passieren. Hier geht es um den Countdown für Windkraft. Davon abhängig ist weiterhin auch die Sctreichung des 52-Gigawatt-Deckels bei der Photovoltaik.

Nachdem über Monate in der Regierungskoalition keine Einigung zur Windkraft gefunden werden konnte – trotz des zuvor mühsam geschlossenen Kompromisses, gibt es nun neue Entwürfe, die zu einer Lösung führen könnten. Die Ansätze dafür sind in einer gemeinsamen Sitzung gefunden worden. SPD-Parlamentarier hatten die Idee eingebracht, Regelungen zur Windkraft generell den Ländern zu überlassen. Der Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung soll lediglich ein Orientierungswert im Baugesetzbuch sein. Die Zeit für eine Einigung drängt – es läuft ein Countdown für die Windkraft.

Vorschlag des Wirtschaftsministeriums

Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Vorschlag formuliert, der sich jetzt allerdings noch in der internen Abstimmung der Regierung befindet. In den letzten Tagen zum Teil veröffentlichte Entwürfe geben nicht unbedingt den letzten Stand wieder. So ist in einem Entwurf zu lesen, die Abstände sollten bis zu 1000 Metern betragen. Damit wäre dies eine Höchstmarke, die die Länder festlegen könnten. So wäre es der SPD-Fraktion durchaus recht. Doch laut anderen, kursierenden Entwürfen hätten die Ländern die Freiheit, größere Abstände zu bestimmen.

Beate Baron, Pressesprecherin des BMWi, erklärt dazu: „Mit diesem neuen Vorschlag schaffen wir eine sogenannte Länderöffnungsklausel. Das heißt, im Bundesrecht, im Baugesetzbuch, wird geregelt, dass ein Abstand von 1000 Metern die Orientierung ist. Aber die Länder erhalten Planungshoheit und können davon abweichen. Das heißt, die Länder können eine geringere oder höhere Abstandsfläche wählen, und sie können die Ausgestaltung im Landesrecht wählen.“

Definition von Abständen

Und dies soll offenbar auch gelten für die Definition entscheidender Details. Es macht schließlich einen Unterschied, ob Windkraftanlagen den Abstand von 1000 Metern von reinen Wohngebieten, einzelnen Häusern oder gar jeglicher Bebauung einhalten sollen.

Offenbar will das BMWi nun etwas aufs Tempo drücken. „Für uns ist sehr wichtig, dass wir bei diesem Thema Klarheit schaffen“, so Baron, „denn wir müssen beim Ausbau der Windenergie zügig vorankommen, wenn wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen wollen.“

Countdown für Windkraft

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie, äußert sich leicht optimistisch: „Ein Durchbruch für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien ist nun in Sicht. Wir setzen darauf, dass sich die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung am 12. März auf ein Paket einigen.“ Dies könne die Verunsicherung in der Branche lösen. „Es ist gut, wenn der Bund jetzt die Verantwortung der Länder anerkennt“, so Albers. Er weist aber auch darauf hin: „Diese können schon heute im Rahmen ihrer Zuständigkeiten handeln. Abstände ergeben sich bereits aus dem Fachrecht, wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der TA Lärm. Diese sind ausreichend und müssen für den Schutz Dritter maßgeblich bleiben.“

Einigt sich die Bundesregierung mit Parlament und Ländern auf die nun diskutierte Lösung, so würde damit annähernd der Zustand in der Zeit von August 2014 bis Ende 2015 wiederhergestellt. Zu dieser Zeit hatte es eine Änderung des Baugesetzbuches gegeben. Sie hielt die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich aufrecht. Jedoch gab es schon damals eine befristete Länderöffnungsklausel. Sie erlaubte den Ländern, die Privilegierung von bestimmten Abständen abhängig zu machen. Davon machte lediglich das Land Bayern mit seiner 10-H-Regelung Gebrauch. Im Unterschied zur Öffnungsklausel aus dem Jahr 2014 würden mit der jetzt diskutierten neuen Regelung die Länder aber offenbar gezwungen, Abstände festzulegen.

52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik

Weiterhin ist mit der Windkraft-Einigung die Zukunft der Photovoltaik in Deutschland verknüpft. Das Ende der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz rückt näher. Der 52-Gigawatt-Deckel kann in einem der nächsten Monate plötzlich zuschlagen, wenn das Parlament ihn nicht aus dem EEG entfernt. Die Union im Bundestag scheint dazu weiterhin nur gewillt zu sein, sofern die Koalition sich über die Windkraftabstände einigen kann. Auch für die Photovoltaik-Branche hängt also viel vom 12. März ab. Der Countdown für Windkraft ist auch einer für die PV.

Bereits am 5. März wird im Bundestag ein Gesetzesvorschlag behandelt, der den PV-Deckel abschaffen könnte. Er kommt von der Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Union wird ihn aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht unterstützen. Und auch die SPD wird voraussichtlich die Koalitionsdisziplin über die eigenen Ziele stellen. Denn der Vorschlag der Grünen entspricht exakt dem geäußerten Willen der SPD-Fraktion.

28.2.2020 | Autor: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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