Regierung: Lade- und Leitungsinfrastruktur wird Pflicht

Ladesäule für ein Elektroauto neben einem Busch, im Hintergrund ein Haus. Angeschlossen ist ein Fahrzeug.Foto: scharfsinn86 / stock.adobe.com
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz für verpflichtende Lade- und Leitungsinfrastruktur beschlossen. Damit setzt sie auch einen Teil der EU-Gebäude-Richtlinie (2018/844) um. Diese sieht bestimmte Mindesstandards zur Ausstattung mit Ladepunkten vor.

Der Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) ist vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet worden. Minister Peter Altmaier erklärt: „Wir verbessern mit dem heutigen Kabinettbeschluss den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Gebäuden. Denn wir brauchen mehr Ladepunkte, damit sich mehr Bürgerinnen und Bürger für E-Autos entscheiden und diese flächendeckend einsetzen. Das Gesetz ist damit ein weiterer wichtiger Schritt, um den Hochlauf der Elektromobilität voranzubringen.“

Bis 2030 sollen laut Bundesregierung mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen, bedürfe es einer ausreichenden Anzahl an Ladestationen. 

Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und bei Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten.  Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.

Ausnahmen für die Neuregelung

Ausnahmen sieht die Regierung unter anderem für Gebäude vor, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Eine Ausnahme gibt es auch für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Kai Wegner,  der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht in dem Gesetz einen „ganz wichtigen Schritt“. Deutschland brauche schnell mehr Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Denn nur mit mehr Elektrofahrzeugen sei das Ziel zu erreichen, die Verkehrsemissionen bis 2030 um rund 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern. „Wir wollen, dass für diese Fahrzeuge dann eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen – und zwar nicht nur an öffentlichen Ladepunkten, sondern vor allem auch an den privaten Parkplätzen von Wohngebäuden. Wir schalten mit diesem Gesetz den Turbo für den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur in Gebäuden ein.“

Allerdings gibt es bei bestehenden Gebäuden weitere Hürden. So reicht bislang bei Eigentümergemeinschaften das Veto eines Miteigentümers, um die Installation von Ladesäulen zu verhindern. Der Bundesrat hat hierzu eine weitere Gesetzesinitiative beschlossen. Einen offiziellen Gesetzentwurf der Regierung gibt es dazu aber noch nicht.

4.3.2020 | Quelle: Bundeswirtschaftsministerium| solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH 

Schließen