Marktstammdatenregister: Zwei Drittel der Photovoltaik fehlt noch

Grafik: Tägliche Meldungen im MarktstammdatenregisterGrafik: Bundesnetzagentur
Die Täglichen Meldungen im Marktstammdatenregister verlaufen seit einem Jahr recht gleichmäßig.
Vor gut einem Jahr, am 31.1.2019 ging das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an den Start. Seitdem läuft für rund 2 Millionen Betreiber bestehender EEG-Anlagen eine zweijährige Übergangsfrist, um ihre Anlagen- und Betreiberdaten im Register nachzumelden. Etwa ein Drittel der Betroffenen ist dieser Pflicht bislang nachgekommen, wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Solarthemen jetzt mitteilte.

Zu Start des neuen Registers am 31. Januar 2019 seien rund 2 Millionen Bestands-Einheiten, zumeist Photovoltaik-Anlagen zu registrieren gewesen, berichtet der für das Marktstammdatenregister verantwortliche Referatsleiter der Bundesnetzagentur, Peter Stratmann. „Genauer kennen wir die Zahl erst, wenn das MaStR voll befüllt ist“, schränkt er ein.

Im überwiegenden Teil sind es private Photovoltaik-Anlagen, deren Betreiber denen die Marktstammdatenregister-Verordnung der Bundesregierung noch bis zum 31. Januar 2021 Zeit gibt, um ihre Anlage nachzumelden. „Rund 95 Prozent der Anlagen sind PV-Anlagen. Der Rest verteilt sich so auf die Anlagentypen, wie es im Markt bekannt ist: 30.000 Windenergieanlagen, 15.000 Biomasseanlagen, der Rest unter ferner liefen.“

Jeder Betreiber muss (nochmal) melden

Nicht allen Betroffenen ist klar, dass auch solche Anlagen nochmals zu registrieren sind, die bereits in einem Vorgängerregister der Bundesnetzagentur angemeldet worden waren. Zwar übernimmt das MaStR die vorhandenen Daten, diese sind allerdings um weitere Daten zum Betreiber und zur Anlage zu ergänzen. So interessiert sich das Marktstammdatenregister bei einer Photovoltaik-Anlage unter anderem für die genaue Neigung und Himmelsrichtung der Module.

Laut Bundesnetzagentur sind diese Meldungen bis Ende Februar für 725.000 Bestandsanlagen vorgenommen worden. Davon waren 15.000 Wind- und 11.000 Biomasseanlagen. Mithin steht die Meldung noch für zwei Drittel der Anlagen aus. Diese Anlagenbetreiber werden von Netzbetreibern nach und nach schriftlich an Ihre Pflicht erinnert.

Die Bundesnetzagentur hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Übergangszeitraum genutzt werden möge. Ein plötzlicher Ansturm von Meldewilligen, hätte ihr EDV-System möglicherweise überfordert. Offenbar ist ihre Botschaft erhört worden, denn die Meldezahlen verlaufen seit einem Peak zum Start des MaStR über die Monate recht gleichmäßig, wie die Grafik der täglichen Meldungen zeigt.

Gleichmäßiger Meldestrom

Stratmann: „Zum Glück für alle Beteiligten geht das sehr schön gleichmäßig. Die Netzbetreiber haben verabredungsgemäß am Anfang ein bisschen halblang gemacht, um sich erst einmal gut vorzubereiten. Im Moment geben die Netzbetreiber mehr Gas, weshalb die Registrierungszahlen leicht nach oben gehen.“

Ein spezielles Thema sind für die BNetzA Heimspeichersysteme, die ebenso wie Photovoltaikanlagen ausnahmslos meldepflichtig sind. Hier gibt es quasi kein Vorgängerregister, da es nach 2014 zunächst Verwirrung um die Meldepflichten gab. Und es drohen bei Meldeverstößen für Speicher keine unmittelbaren Sanktionen durch die Netzbetreiber. Während ein Netzbetreiber nämlich bei einer neuen Photovoltaikanlage die Vergütung nicht auszahlen darf, solange er die Anlage nicht im Marktstammdatenregister findet, ist ein Speicher vergütungstechnisch bislang irrelevant. Seiner Meldepflicht im MaStR tut dies freilich keinen Abbruch.

Hohe Dunkelziffer bei Speichern

„Bei Speichern tappen wir alle im Dunkeln“, sagt Stratmann. Die Dunkelziffer schätzt er „sehr hoch. Zur Zeit sind allerdings immerhin 76.000 Speicher registriert.“ Legt man Branchenangaben zugrunde, wonach inzwischen bis zu 200.000 Speicher installiert sein sollen, so ist die Meldequote hier also ähnlich hoch wie bei den reinen Photovoltaikanlagen.

Stratmanns Botschaft an die Photovoltaik-Szene: „Es lohnt sich, die Menschen auf die Registrierungspflicht hinzuweisen; die Übergangszeit hat nur noch 10 Monate.“

5.3.2020 | Autor: Guido Bröer, Solarthemen | solarserver.de
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