Bundesrat will Kohleausstieg mit der Förderung erneuerbarer Energien koppeln

Das Gebäude des Bundesrates.Foto: Bundesrat
Heute hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) befasst. In seiner umfangreichen Stellungnahme knüpft er seine Zustimmung zum Gesetz auch daran, den Kohleausstieg mit der Förderung erneuerbarer Energien zu verbinden.

Die Länder kritisieren, dass Regierung und Bundestag mit dem Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes die Chance vertan hätten, „einige dringliche Anpassungen im EEG vorzunehmen. Diese umfassen insbesondere die Abschaffung des 52-GW Förderdeckels bei der Photovoltaik“. Außerdem fordert der Bundesrat Anpassungen bei Bürgerenergiegesellschaften im Ausschreibungsverfahren und bessere Rahmenbedingungen für beklagte Windenergie-Projekte. Daher will der Bundesrat das Kohleausstiegsgesetz, mit dem die Regierung sowieso weitere Gesetze ändern will, um kleine Novellen des EEG direkt ergänzen. Dazu zählt auch eine Anhebung des „atmenden Deckels“ bei der Photovoltaik. Die deutliche Reduktion der Einspeisevergütung soll nicht länger bei 1.900 MW erfolgen, sondern bei 3.000 MW. Ziel der Länder ist es, den Kohleausstieg mit der Förderung erneuerbarer Energien zu verknüpfen. 

Einspruchsgesetz

Das Kohleausstiegsgesetz ist ein Einspruchsgesetz. Das heißt, der Bundestag kann den Bundesrat bei einem Einspruch überstimmen. Ob dafür eine einfache oder eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, hängt von den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat ab. Er kann auch zuvor den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit dem Bundestag zu einer Einigung zu kommen. Dies würde den Gesetzgebungsprozess verzögern. So weit ist es jetzt aber noch nicht. Die Stellungnahme der Länder wird nun zuerst dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.

Auch beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das der Bundestag in Verbindung mit dem Kohleausstieg novellierten möchte, fordert der Bundesrat weitergehende Änderungen. So spricht er sich dafür aus, die Förderung innovativer Wärme auszuweiten, „um Investitionsfehlanreize in Gas zu vermeiden“. Außerdem spricht er sich für mehr Technologieoffenheit aus. So soll es mehr Anreize für Geothermie und Biogas in Verbindung mit Fernwärme und KWK geben. Das KWKG soll nach Auffassung der Länder künftig zudem das Ziel enthalten, den Anteil erneuerbarer Wärme an der Fernwärmeversorgung bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen. Auch so wollen die Länder den Kohleausstieg mit der Förderung erneuerbarer Energien verbinden. 

Auch saisonale Speicher fördern

Allerdings wendet sich der Bundesrat gegen eine im Gesetzentwurf enthaltene Verschärfung, die die Förderung der Wärmenetze betrifft. Die Bundesregierung will den Anteil der Erneuerbare-Energien-Wärme in einem Netz von 50 auf 75 Prozent anheben, um das Wärmenetz im Rahmen des KWKG zu fördern. Die Länder befürchten aber, dass dann der Ausbau von Wärmenetzen zurückgeht. 

Außerdem möchten die Länder in das KWKG weitere Regelungen einfügen, die dem Bau von Wärmespeichern und speziell auch von saisonalen Wärmespeichern zugute kommen sollen. Das sei bislang nicht der Fall. Hier wünschen sich die Länder einen deutlichen Ausbau. Dies soll beispielsweise der Solarthermie und Flusswärmepumpen Auftrieb geben. Dabei beziehen sich die Ländern ausdrücklich auf die guten Erfahrungen mit saisonalen Speichern in Dänemark. 

13.3.2020 | Autor: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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