Künftiger Netzausbau hat Folgen für die Umwelt
Künftiger Netzausbau hat Folgen für die Umwelt. Das geht aus dem Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan für den Ausbau des Stromnetzes bis 2030 vorher. Den hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt veröffentlicht. Darin bewertet sie die Auswirkungen von insgesamt 95 Stromleitungen, die für eine sichere Versorgung in Deutschland notwendig seien. Wie die Behörde mitteilte, habe sie dabei sowohl neue Stromleitungen bewertet als auch solche, die bereits im aktuellen Bundesbedarfsplan enthalten seien. Insgesamt seien somit 78 Freileitungen, sieben Erdkabel und zehn Maßnahmen im Küstenmeer geprüft worden.
Nach der Umweltprüfung führen die Leitungsmaßnahmen zu voraussichtlichen Umweltauswirkungen in sehr unterschiedlichem Umfang. Die Strategische Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass rund 65 Prozent aller geprüften Maßnahmen geringe Auswirkungen erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung durch Zu- oder Umbeseilungen oder kürzere Neubauten in bestehender Trasse von Freileitungen.
Hohe oder sehr hohe Umweltfolgen
Bei knapp einem Fünftel der Maßnahmen erwartet die Agentur aber hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen. Dies betreffe insbesondere längere Neubaumaßnahmen, Erdkabel und viele Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks, die die Schutzgebiete des hoch empfindlichen Wattenmeers queren.
Der Umweltbericht enthält auch Alternativen, sowohl zu den Netzentwicklungsplänen als Ganzem als auch zu einzelnen Maßnahmen. Durch den Vergleich von Alternativen könnten die Betroffenen vor Ort maßgebliche Unterschiede in den Auswirkungen der Alternativen erkennen und nachvollziehen.
Verfahren ist abgeschlossen
Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging laut BNetzA eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Diese fand in Deutschland und Dänemark statt. Aus der Öffentlichkeit und von Behörden gingen über 800 Stellungnahmen ein, die zu einer Überprüfung der Bewertungen im Umweltbericht beigetragen haben.
Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grundlage für den Entwurf des Bundesbedarfsplans. Der Plan führt die künftigen Höchstspannungsleitungen auf. Der Gesetzgeber stellt deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlicher Bedarf verbindlich fest. Mit dem Umweltbericht ist das das Verfahren zur Bedarfsermittlung im Zeitraum 2019 bis 2030 abgeschlossen.
19.3.2020 | Quelle: BNetzA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH