KfW vereinfacht Verfahren für den Mittelabruf
Die KfW vereinfacht die Verfahren für den Kreditabruf. Das betrifft die Empfänger von Mitteln für verschiedene Förderprogramme der Bank. Das sind insbesondere Kommunen. Dabei handelt es sich auch um das Programm Erneuerbare Energien – Premium mit den Nummern 271 und 272. Außerdem sind davon betroffen die Vorhaben Investitionskredit Kommunen, Quartiersversorgung, Energieeffizient Bauen und Sanieren und barrierearme Stadt.
Wie die KfW mitteilte, bitte sie ab sofort Zahlungsaufträge inklusive aller abrufrelevanten Unterlagen ausschließlich mittels Telefax an die KfW zu senden. Diese Regelung gelte außerdem bis auf Weiteres. Die Fax-Nummer laute 030 2 02 64-66 20 53.
Es reicht damit aus, alle abrufrelevanten Unterlagen in der gemäß Kreditzusage und „Hinweise für Ihre Mittelabrufe bei der KfW“ geforderten Form als Faxkopie einzureichen. Zahlungsaufträge werde das Haus bei Vorlage der vollständigen Unterlagen ausführen. Das stehe allerdings unter dem Vorbehalt der Nachreichung der Originalunterlagen.
Vereinfachung für Kommunen bei Projekt Smart City
Auch für Kommunen, die sich für die zweite Staffel des Modellprojektes Smart City bewerben wollen, gelte nun im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus eine Verfahrenserleichterung. Demnach können Kommunen aus allen Bundesländern den Ratsbeschluss, der ursprünglich bis zum 20.04.2020 einzureichen war, vorläufig durch eine Dringlichkeits- oder Eilentscheidung nach Landesrecht ersetzen. Die Ratsbeschlüsse können sie nun bis zum 31.07.2020, 24:00 Uhr, über das Bewerbungsportal www.smart-cities-made-in.de nachreichen.
20.3.2020 | Quelle: KfW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH