Regierung entwirft die neue BEG-Förderung für 2021

Im Hintergrund ein Einfamilienhaus, im Vordergrund eine Hand, die eine Thermografieaufnahme hältFoto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Hinter den Kulissen arbeitet das Wirtschaftsministerium an der neuen Förderung für Gebäudeenergieeffizienz und die Wärmeversorgung.

Noch vertrauliche Entwürfe, die den Solarthemen vorliegen, zeigen, dass auch im kommenden Jahr mit sehr guten Förderbedingungen zu rechnen ist. Noch wird an Details gearbeitet, um die neue Förderung für 2021 entwickeln. Aber auch eine Anhörung im März hat offenbar gezeigt, dass zu den Entwürfen der neuen „Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)“ eine große Zustimmung besteht.

Die Fördersätze werden nach derzeitigem Stand im kommenden Jahr ähnlich wie in diesem sein. Bei der Sanierung und dem Neubau von Effizienzgebäuden scheint es jedoch sogar noch zu Verbesserungen zu kommen. So gibt es hier neue Boni, entweder für Gebäude, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen oder für Gebäude, die zu mindestens 55 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Bei „EE-Effizienzhäusern“ will das Ministerium direkte Zuschüsse bzw. Til­gungszuschüsse um 5 Prozent angeheben. Und auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans will das Wirtschaftsministerium wohl mit einem Bonus von 5 Prozent belohnen. Bei einem Altbau, den ein Hauseigentümer über einen Sanierungsfahrplan zu einem „Effizienzhaus 40-EE“ macht, könnte die Förderung bis zu 55 Prozent betragen. Maximal würden Kosten in Höhe von 150.000 Euro je Wohneinheit bezuschusst. Die Regierung will die neue Förderung für 2021 offenbar noch attraktiver machen.

Anschluss an Wärmenetz förderfähig

Eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Förderung wird es bedeuten, wenn auch der Anschluss an Wärmenetze ebenso förderfähig sein soll wie die Investition in einzelne Heizsystems auf Basis erneuerbarer Energien. Das ist jetzt offenbar geplant.
Die neue Förderung von Einzelmaßnahmen folgt im Wesentlichen der Systematik der bisherigen. Allerdings soll das System deutlich schlanker sein. Während künftig allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Zuschüsse zuständig sein soll, wird sich die KfW Bank um zinsgünstige Darlehen in Kombination mit Tilgungszuschüssen kümmern. Dabei soll es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude drei Teilbereiche geben:
– Wohngebäude
– Nichtwohngebäude
– Einzelmaßnahmen.

Auftrieb für erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien erfahren durch die neue Förderung eine Stärkung. So erhöht sich zum Einen durch den EE-Bonus die Förderung für energieeffiziente Gebäude. Außerdem zielen die technischen Mindestanforderungen künftig stärker auf den Primärenergiebedarf und weniger auf technische Vorgaben zum Beispiel für den Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes. Ebenso will das Ministerium besondere Anreize für Wärmenetze, die erneuerbare Energien einbinden, vorschlagen.

Bei der Photovoltaik werden sich Hauseigentümer künftig eventuell entscheiden können, ob sie für eine Anlage eine Förderung im Rahmen eines Effizienzhauses erhalten wollen oder die Vergütung laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Die Regierung hat die Förderung in dieser Form noch nicht beschlossen. Das Wirtschaftsministerium will sie möglichst in den nächsten Wochen mit den anderen Ressorts abstimmen. Der letzte Schritt wäre der Beschluss der neuen Förderregeln durch das Kabinett.

23.3.2020 | Autor: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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