Photovoltaik-Maschinenbau: Kurzarbeit bei Singulus Technologies

Zu sehen ist ein Arbeiter in der Fertigung. Ab April gibt es Kruzarbeit bei Singulus Technologies.Foto: Singulus Technologies
Singulus Technologies schränkt den Geschäftsbetrieb ein.
Die Corona-Pandemie macht auch vor der Photovoltaikzulieferindustrie nicht halt. Singulus Technologies reduziert vorübergehend die Geschäftsaktivitäten und vereinbart mit dem Betriebsrat Kurzarbeit

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2 Erregers und der einhergehenden Einschränkungen im Privat- und Geschäftsleben sind die Arbeitsabläufe an den deutschen Standorten der Singulus Technologies derzeit nicht mehr in vollem Umfang wirtschaftlich sinnvoll. Um weiterhin den durch die deutsche Bundesregierung sowie der Europäischen Kommission verordneten und empfohlenen Maßnahmen der COVID-19 Prävention Folge zu leisten, haben Unternehmensleitung und Betriebsrat vereinbart, an den beiden deutschen Standorten in Kahl am Main und in Fürstenfeldbruck ab dem 1. April 2020 für weite Teile der Belegschaft Kurzarbeit anzumelden.

Die Arbeiten an den wichtigsten Kundenprojekten, im Vertrieb und im Kundenservice werden, unter anderem durch das Engagement sowie den umfangreichen, mobilen Arbeitseinsatz der zuständigen Mitarbeiter von zuhause, weiter fortgeführt.

Mit der Kurzarbeit bei Singulus Technologies und den weiteren Maßnahmen leistet das Unternehmen seinen Beitrag, um die Belegschaft zu schützen, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung dieser Pandemie einzudämmen.

Stefan Rinck Vorstandsvorsitzender der Singulus Technologies AG: „Oberste Priorität hat für uns die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Schutz unserer Geschäftspartner. Die schnelle Umsetzung von Vorsichtsmaßnahmen, um hohe hygienische Standards zu gewährleisten und nicht notwendige soziale Kontakte zu vermeiden, wurde zügig im Unternehmen umgesetzt. Gleichzeitig werden wir unsere Kunden auch in dieser schwierigen Zeit begleiten und betreuen.“

Rinck fährt fort: „Vorstand und Führungskräfte haben aus Solidarität mit der gesamten Belegschaft beschlossen, für drei Monate auf zwanzig Prozent ihrer monatlichen Festgehälter zu verzichten. Auch der Aufsichtsrat hat für sich einen gleichlautenden Beschluss gefasst.“

Die Abwicklung der bestehenden Großaufträge und die Prognose der finanziellen Entwicklung des Unternehmens für das laufende Geschäftsjahr bleiben trotz der Kurzarbeit bei Singulus Technologies aus heutiger Sicht von diesen Entscheidungen unberührt.

27.3.2020 | Quelle: Singulus Technologies | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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