Die von der Bundesregierung versprochene Beseitigung des 52-GW-Deckels durch den Gesetzgeber ist weiterhin durch Querelen innerhalb der Großen Koalition blockiert. Ein kursierendes Gerücht, wonach der Deckel notfalls auf dem Verwaltungswege außer Kraft gesetzt werden könnte, ist nach Solarthemen-Recherchen definitiv falsch.
Verlässliche Quellen – einerseits im Bundeswirtschaftsministerium, andererseits in der Bundesnetzagentur – haben das Gerücht gegenüber den Solarthemen unmissverständlich dementiert. Der Bundesnetzagentur seien die Hände gebunden; ohne eine gesetzliche Regelung zur Abschaffung des 52-GW-Deckels werde dieser beizeiten zuklappen.
Woher rührt das Gerücht? Unter der Überschrift „52 GW Deckel, bis Ende des Jahres ausgesetzt“ ist im Internet beim Photovoltaikforum.com folgende seriös wirkende Information zu lesen: „Um vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung keine zusätzlichen Unsicherheiten zu erzeugen, hat die BNetzA zudem beschlossen, die Berechnung des 52 GW-Deckels bei diesem Wert einzufrieren und bis Jahresende keinen neuen Zubau hinzuzurechnen.” Aufgrund dieser Information wandte sich ein Leser an die Solarthemen-Redaktion mit der Frage, ob diese Information stimme.
Gerücht ist falsch
Klare Antwort: Sie stimmt nicht. Es handelt sich bestenfalls um einen Aprilscherz. Von den zuständigen Entscheidern sowohl im Bundeswirtschaftsministerium als auch in der Bundesnetzagentur wurde den Solarthemen eindeutig versichert, dass die BNetzA beim 52-GW-Deckel keinerlei Handlungsspielraum habe.
Zwar hatte die Bundesnetzagentur kürzlich angesichts der Corona-Krise bekanntgegeben, dass sie bis auf weiteres die Zuschläge in den EEG-Auktion nicht mehr auf ihrer Internetseite bekanntgeben werde, um durch diesen Kunstgriff die Realisierungfristen für die Projekte zu verlängern. Doch ein ähnliches Vorgehen sei auf den 52-Gigawatt-Deckel aus juristischen Gründen keinesfalls übertragbar.
9.4.2020 | Autor: Guido Bröer, Solarthemen | solarserver.de
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