Formular zur Steuergutschrift für Gebäudesanierung

Haus eingerüstet, Baustelle, mit Solarthermie-AnlageFoto: Heike Hering / Pixelio
Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt jetzt in einem Rundschreiben an die Oberfinanzdirektionen der Bundesländer vor, welche Unterlagen und Erklärungen Fachunternehmen ihren Kunden aushändigen müssen, damit diese die neue 20-prozentige Steuergutschrift für Gebäude- und Heizungssanierungen beantragen können.

Bereits seit dem 1. Januar 2020 gilt für eine Heizungs- oder energetische Gebäudesanierung optional eine Steuergutschrift. Erst jetzt gibt es dafür aber erste formale Instrumente in Form von Musterformularen des Bundesfinanzministeriums.

Das Formular hat der Fachunternehmer auszufüllen. Weitere Nachweise und Bescheinigungen muss das ausführende Fachunternehmen dem Kunden übergeben. Der Steuerpflichtige muss sie vorhalten, allerdings nur vorlegen, falls das Finanzamt ihn dazu auffordert.

Weitgehend sind die Anforderungen für die steuerliche Förderung im Bereich des Heizens mit erneuerbaren Energien identisch mit jenen des seit Januar 2020 geltenden BAFA-Förderprogramms. Konsequenterweise lehnen sich deshalb auch die von Seiten der Finanzbehörden geforderten Nachweise an jene des BAFA und der KfW an.

DIN EN 12831

So muss der Fachunternehmer beispielsweise für die Förderung einer sogenannten Hybridheizung die Erklärung abgeben, dass mindestens „25 Prozent der Gebäudeheizlast durch den regenerativen Wärmeerzeuger auf Basis DIN EN 12831“ erbracht werden.

Bei einer Gasbrennwertheizung, die nach dem „Renewable-Ready“-Prinzip für die spätere Einbindung zum Beispiel einer Solarthermieanlage vorbereitet ist, muss der Fachunternehmer ankreuzen und unterschreiben, dass er den Eigentümer darauf hingewisen hat, „dass innerhalb von 2 Jahren ab Datum der Installation des Gas-Brennwertkessels der Nachweis der Umsetzung der Hybridisierung (…) beim Finanzamt erbracht werden muss“. Zugleich versichert er, dem Kunden eine Konzeptbeschreibung für die künftige Einbindung der erneuerbaren Energien beim Kunden abgeliefert zu haben.

Wie wird Hybridisierung nachgewiesen?

In dem Rundschreiben des BMF gibt es allerdings keine genaue Vorgabe, wie die Finanzämter eine spätere „Hybridisierung“ überprüfen sollen.

Eine Steuergutschrift für eine Heizungserneuerung oder eine energetische Gebäudesanierung, die der Handwerker nicht vor dem 1. Januar 2020 begonnen hat, können Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen beim Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuer geltend machen oder alternativ als Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms von BAFA beziehungsweise KfW beantragen. Mit der Förderquote von pauschal 20 Prozent der Investitionssumme ist die steuerliche Förderung allerdings zumeist weniger attraktiv. Lediglich in der niedrigsten Förderstufe, etwa für einen „Renewable-Ready“-Gasbrennwertkessel, ist der Fördersatz in beiden Optionen gleich.

17.4.2020 | Autor: Guido Bröer, Solarthemen | solarserver.de
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