Grüner Länderrat dringt auf Reduktion der EEG-Umlage
„Wir wollen für die Bürger*innen und insbesondere mittelständische Unternehmen den Strompreis senken, indem die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2020 um fünf Cent je Kilowattstunde reduziert wird.“, erklären die Grünen in ihrem Leitantrag. Er steht unter der Überschrift „Eindämmung, Erholung und Erneuerung“. Als Begründung führt der Bundesvorstand an, die Senkung der Umlage trage dazu bei, andere Sektoren zu dekarbonisieren. Kurzfristig wollen die Grünen den Ausfall der Umlage über den Bundeshaushalt ausgleichen. Mittelfristig soll sich die Maßnahme über Einnahmen aus dem CO2-Preis finanzieren.
Der Bundesvorstand der Grünen rechnet mit einem Kaufkraft-Effekt von 22 Milliarden Euro bis Ende 2021 bei Absenkung der EEG-Umlage. Er rechnet nicht vor, welche alternativen Maßnahmen einen ähnlichen Effekt haben könnten.
Innerparteiliche Kritik
Innerhalb der Partei ist dieser Vorschlag durchaus umstritten. Die meisten – von insgesamt wenigen – Onlinekommentaren richteten sich gegen die Absenkung der EEG-Umlage. So wenden Kritiker bei den Grünen ein, eine Absenkung des Strompreises sei generell nicht sinnvoll, weil dies den Stromverbrauch anreize.
Hans-Josef Fell, einer der Väter des EEG und ehemaliger energiepolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion, kritisierte den Vorschlag ebenfalls. „Die vorgeschlagene Senkung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2020 um 5 Cent würde dazu führen, dass dem EEG-Konto in 2020 schon ca. 10 Milliarden Euro fehlen würde. Im kommenden Jahr und den Folgejahren nochmal jeweils weitere 20 Milliarden. Eine kurzfristige Kompensation schlägt der Bundesvorstand der Grünen aber nicht vor.“ Damit werde es im EEG-Konto zu einer massiven Unterdeckung kommen.
Dieser Kritik entspricht der Länderrat im getroffenen Beschluss. Er enthält nun die Forderung, die Absenkung über den Bundeshaushalt auszugleichen.
Das Beihilfenproblem
Fell hat aber noch einen wesentlich grudnsätzlicheren Kritikpunkt angesprochen. „Jede Steuerfinanzierung der Vergütungssätze im EEG-Konto macht das EEG wieder zu einer Beihilfe nach EU-Recht.“ Er weist dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hin. Demnach sind die EEG-Vergütungen keine Beihilfe. Das aber sei gefährdet, wenn der Gesetzgeber die EEG-Umlagen mit dem Haushalt koppelt, so Fell: „Mit der Steuerfinanzierung aus der CO2-Steuer aber würde dann die EU-Kommission wieder die Ausgestaltung des EEGs kontrollieren können, so wie es im letzten Jahrzehnt geschah.“ Die im letzten Jahrzehnt verordnete Umstellung auf Ausschreibungen statt der festen Einspeisevergütungen sei auf Betreiben der EU-Kommission eingeführt worden. „Die vom Bundesvorstand vorgeschlagene Steuerfinanzierung würde der EU-Kommission genau solche Einflussmöglichkeiten wieder bereiten.“
PV-Deckel soll fallen
Aufgenommen haben die Bündnisgrünen auch eine bereits zuvor mehrfach geäußerte Forderung. Der PV-Deckel von 52 Gigawatt müsse sofort aufgehoben werden. Sie erklären zudem in ihrem , härtere Abstandsregeln bei Windkraftanlagen dürften nicht kommen.
„Im Anschluss brauchen wir eine EEG-Novelle mit Ambition: Statt kleiner Änderungen müssen grundlegende Weichen gestellt werden, um den Ausbau von Wind- und Solarenergie zu beschleunigen, die Sektorenkopplung voranzubringen und zu eine bürger*innennahen, partizipativen Energiewende zu gelangen.“ So wollen die Grünen laut ihrem Beschluss zu einem neuen partizipativen Energiemarktdesign kommen.
Außerdem gehört der Bausektor zum Kern eines Konjunkturprogramms. Ambitionierte energetische Gebaudesanierung helfe nicht nur dem Klima, sie stärke auch die die Wirtschaft und schaffe qualifizierte Arbeitsplätze. Dafür wollen die Grünen offenbar die bestehenden Förderprogramme des Bundes noch weiter ausbauen. So wollen sie die Förderung für den Tausch von Ölheizungen sogar verdoppeln. Derzeit gibt es hier allerdings vom Bund bereits einen Zuschuss von bis zu 45 Prozent.
4.5.2020 | Autor: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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